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Sonderzahlung der Bundesbeamten und Soldaten

Die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz zum 01.07.2009 in das Grundgehalt integriert.

historische Entwicklung der Sonderzahlung

1964 wurde eine Sonderzuwendung bei der Beamtenbesoldung eingefhrt. Diese betrug anfangs ein Drittel eines Monatsgehalts und wurde mit den Dezemberbezgen ausbezahlt, so da sich die Bezeichnung "Weihnachtsgeld" etablierte. Zuvor gab es bereits hnliche Zahlungen, die aber weder von der Bezeichnung noch vom Auszahlungszeitpunkt fest waren.

Im Jahr 1971 wurde die Sonderzuwendung auf zwei Drittel eines Monatsgehalts erhht, im Jahr 1973 auf ein volles Monatsgehalt. Dabei blieb es fr 21 Jahre bis 1994. In diesem Jahr wurde die Sonderzuwendung betragsmig auf dem Stand des Jahres 1993 eingefroren, so da sich ihr Anteil bezogen auf ein Monatsgehalt mit jeder Besoldungsanpassung vernderte.

Mit der Frderalismusreform wurde das Urlaubsgeld (bislang 255,65 € = 500 DM) und die Sonderzuwendung schlielich 2004 ganz abgeschafft und durch eine Sonderzahlung ersetzt, die auf 60% eines Monatsgehalts festgesetzt wurde. 2006 wurde die Sonderzahlung auf 30% halbiert, dies allerdings mit einer Befristungsregelung bis 31.12.2010. Danach sollte die Sonderzahlung wieder den Wert von 2004 erreichen.

Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz zum 01.07.2009 wurde nun auch die Sonderzahlung abgeschafft, in dem der bisherige Jahresbetrag gleichmig auf 12 Monate aufgeteilt und ins Grundgehalt integriert wurde. Damit htte sich zum 01.01.2011 nach dem Ende der auf 4 Jahre befristeten Absenkung der Sonderzahlung entsprechen erhht. Dazu kam es aber nicht, da mit dem Sparpaket der Bundesregierung 2010 die Absenkung um weitere 4 Jahre bis 31.12.2014 verlngert wurde.

Im Dezember 2011 wurde beschlossen, die Absenkung zum 31.12.2011 auslaufen zu lassen, so da ab 01.01.2012 wieder das 60%-Niveau erreicht wurde. Auch hier erfolgte eine Integration ins monatliche Grundgehalt.