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Stufen

Stufeneinteilung seit 01.07.2009

In Anlehnung an TVöD/TV-L sieht das neue Besoldungsrecht für Bundesbeamte und Richter nun ebenfalls "Erfahrungsstufen" vor. Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlägige und über die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vortätigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 2 Jahren "Erfahrungszeit" erreicht, Stufe 3 nach weiteren 3 Jahren. In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in Jahren für den Aufstieg von einer bis zur nächsten Stufe wiedergegeben:

Stufe:       1   2   3   4   5   6   7   8

A 2 - A 6      2   3   3   3   3   3   3     einfacher Dienst
A 6 - A 16     2   3   3   3   4   4   4     mittlerer, gehobener und höherer Dienst
R 1, R 2       2   3   3   3   4   4   4     Richter

Für Soldaten gilt diese Tabelle seit 01.01.2016 entsprechend.

Bei der Überleitung wurden auch ungünstigere Zwischenstufen festgesetzt, die im Gehaltsrechner mit "Ü" gekennzeichnet sind.

Beförderung

Bei Beförderungen von Beamten, Soldaten und Richtern bleibt die Stufe erhalten. Im Gegensatz zur Tarifregelung der Beschäftigten finden hierbei keine Rückstufungen statt.

Beispiel:
Ein Beamter der Besoldungsgruppe A 9, Stufe 4 wird in die Besoldungsgruppe A 10, Stufe 4 befördert.

Sonderregelungen Soldaten vor 01.01.2016

Stufe:       1   2   3   4   5   6   7   8

A 2 - A 7      2  2:3  3   3   4   4   4     2:3 = 2 Jahre, 3 Monate
A 8 - A 16     3  3:3  4   4   5   5   5     3:3 = 3 Jahre, 3 Monate 

Für den Übergang zur Stufe 2 wird bei Soldaten die Zeit ab dem ersten des Monats des 21. Geburtstags zu Grunde gelegt.

bisherige Stufeneinteilung (bis 30.06.2009)

In der folgenden Tabelle sind die Stufen der verschiedenen Besoldungsordnungen für Beamte und Richter mit dem jeweiligen Alter, in dem die zugehörige Stufe erreicht wird, aufgelistet.

Stufe                  1   2   3   4   5   6   7   8   9  10  11  12  13  14  15

Besoldungsordnung A   21  23  25  27  29  32  35  38  41  45  49  53   -   -   -
Besoldungsordnung C   21  23  25  27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49
Besoldungsordnung R   27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49   -   -   -
Besoldungsordnung B            keine Dienstaltersstufen
Besoldungsordnung W            keine Dienstaltersstufen

In der Besoldungsordnung A wird anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und später alle 4 Jahre die nächste Stufe erreicht. In den Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhöht sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.
In den Besoldungsordnungen B und W sowie den Gruppen R3 bis R10 gibt es keine Stufeneinteilung.