Stufen
Stufeneinteilung seit 01.07.2009
In Anlehnung an TVD/TV-L sieht das neue Besoldungsrecht fr Bundesbeamte
und Richter nun ebenfalls "Erfahrungsstufen" vor.
Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlgige
und ber die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vorttigkeit
nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 2 Jahren "Erfahrungszeit" erreicht, Stufe 3 nach
weiteren 3 Jahren.
In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in Jahren fr den Aufstieg von
einer bis zur nchsten Stufe wiedergegeben:
Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8
A 2 - A 6 2 3 3 3 3 3 3 einfacher Dienst
A 6 - A 16 2 3 3 3 4 4 4 mittlerer, gehobener und hherer Dienst
R 1, R 2 2 3 3 3 4 4 4 Richter
Fr Soldaten gilt diese Tabelle seit 01.01.2016 entsprechend.
Bei der
berleitung wurden auch
ungnstigere Zwischenstufen festgesetzt, die im Gehaltsrechner
mit "" gekennzeichnet sind.
Befrderung
Bei Befrderungen von Beamten, Soldaten und Richtern bleibt die Stufe
erhalten. Im Gegensatz zur Tarifregelung der Beschftigten finden hierbei
keine Rckstufungen statt.
Beispiel:
Ein Beamter der Besoldungsgruppe A 9, Stufe 4 wird in die
Besoldungsgruppe A 10, Stufe 4 befrdert.
Sonderregelungen Soldaten vor 01.01.2016
Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8
A 2 - A 7 2 2:3 3 3 4 4 4 2:3 = 2 Jahre, 3 Monate
A 8 - A 16 3 3:3 4 4 5 5 5 3:3 = 3 Jahre, 3 Monate
Fr den bergang zur Stufe 2 wird bei Soldaten die Zeit ab dem
ersten des Monats des 21. Geburtstags zu Grunde gelegt.
bisherige Stufeneinteilung (bis 30.06.2009)
In der folgenden Tabelle sind die Stufen der verschiedenen
Besoldungsordnungen fr Beamte und Richter mit dem jeweiligen Alter,
in dem die zugehrige Stufe erreicht wird, aufgelistet.
Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Besoldungsordnung A 21 23 25 27 29 32 35 38 41 45 49 53 - - -
Besoldungsordnung C 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
Besoldungsordnung R 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 - - -
Besoldungsordnung B keine Dienstaltersstufen
Besoldungsordnung W keine Dienstaltersstufen
In der Besoldungsordnung A wird anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und
spter alle 4 Jahre die nchste Stufe erreicht. In den
Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhht
sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.
In den Besoldungsordnungen B und W sowie den Gruppen R3 bis R10 gibt
es keine Stufeneinteilung.