Stufen
Stufeneinteilung seit 01.07.2009
In Anlehnung an TVöD/TV-L sieht das neue Besoldungsrecht für Bundesbeamte
und Richter nun ebenfalls "Erfahrungsstufen" vor.
Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlägige
und über die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vortätigkeit
nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 2 Jahren "Erfahrungszeit" erreicht, Stufe 3 nach
weiteren 3 Jahren.
In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in Jahren für den Aufstieg von
einer bis zur nächsten Stufe wiedergegeben:
Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8
A 2 - A 6 2 3 3 3 3 3 3 einfacher Dienst
A 6 - A 16 2 3 3 3 4 4 4 mittlerer, gehobener und höherer Dienst
R 1, R 2 2 3 3 3 4 4 4 Richter
Für Soldaten gilt diese Tabelle seit 01.01.2016 entsprechend.
Bei der
Überleitung wurden auch
ungünstigere Zwischenstufen festgesetzt, die im Gehaltsrechner
mit "Ü" gekennzeichnet sind.
Beförderung
Bei Beförderungen von Beamten, Soldaten und Richtern bleibt die Stufe
erhalten. Im Gegensatz zur Tarifregelung der Beschäftigten finden hierbei
keine Rückstufungen statt.
Beispiel:
Ein Beamter der Besoldungsgruppe A 9, Stufe 4 wird in die
Besoldungsgruppe A 10, Stufe 4 befördert.
Sonderregelungen Soldaten vor 01.01.2016
Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8
A 2 - A 7 2 2:3 3 3 4 4 4 2:3 = 2 Jahre, 3 Monate
A 8 - A 16 3 3:3 4 4 5 5 5 3:3 = 3 Jahre, 3 Monate
Für den Übergang zur Stufe 2 wird bei Soldaten die Zeit ab dem
ersten des Monats des 21. Geburtstags zu Grunde gelegt.
bisherige Stufeneinteilung (bis 30.06.2009)
In der folgenden Tabelle sind die Stufen der verschiedenen
Besoldungsordnungen für Beamte und Richter mit dem jeweiligen Alter,
in dem die zugehörige Stufe erreicht wird, aufgelistet.
Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Besoldungsordnung A 21 23 25 27 29 32 35 38 41 45 49 53 - - -
Besoldungsordnung C 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
Besoldungsordnung R 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 - - -
Besoldungsordnung B keine Dienstaltersstufen
Besoldungsordnung W keine Dienstaltersstufen
In der Besoldungsordnung A wird anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und
später alle 4 Jahre die nächste Stufe erreicht. In den
Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhöht
sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.
In den Besoldungsordnungen B und W sowie den Gruppen R3 bis R10 gibt
es keine Stufeneinteilung.