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Stufen

Stufeneinteilung seit 01.07.2009

In Anlehnung an TVD/TV-L sieht das neue Besoldungsrecht fr Bundesbeamte und Richter nun ebenfalls "Erfahrungsstufen" vor. Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlgige und ber die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vorttigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 2 Jahren "Erfahrungszeit" erreicht, Stufe 3 nach weiteren 3 Jahren. In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in Jahren fr den Aufstieg von einer bis zur nchsten Stufe wiedergegeben:

Stufe:       1   2   3   4   5   6   7   8

A 2 - A 6      2   3   3   3   3   3   3     einfacher Dienst
A 6 - A 16     2   3   3   3   4   4   4     mittlerer, gehobener und hherer Dienst
R 1, R 2       2   3   3   3   4   4   4     Richter

Fr Soldaten gilt diese Tabelle seit 01.01.2016 entsprechend.

Bei der berleitung wurden auch ungnstigere Zwischenstufen festgesetzt, die im Gehaltsrechner mit "" gekennzeichnet sind.

Befrderung

Bei Befrderungen von Beamten, Soldaten und Richtern bleibt die Stufe erhalten. Im Gegensatz zur Tarifregelung der Beschftigten finden hierbei keine Rckstufungen statt.

Beispiel:
Ein Beamter der Besoldungsgruppe A 9, Stufe 4 wird in die Besoldungsgruppe A 10, Stufe 4 befrdert.

Sonderregelungen Soldaten vor 01.01.2016

Stufe:       1   2   3   4   5   6   7   8

A 2 - A 7      2  2:3  3   3   4   4   4     2:3 = 2 Jahre, 3 Monate
A 8 - A 16     3  3:3  4   4   5   5   5     3:3 = 3 Jahre, 3 Monate 

Fr den bergang zur Stufe 2 wird bei Soldaten die Zeit ab dem ersten des Monats des 21. Geburtstags zu Grunde gelegt.

bisherige Stufeneinteilung (bis 30.06.2009)

In der folgenden Tabelle sind die Stufen der verschiedenen Besoldungsordnungen fr Beamte und Richter mit dem jeweiligen Alter, in dem die zugehrige Stufe erreicht wird, aufgelistet.

Stufe                  1   2   3   4   5   6   7   8   9  10  11  12  13  14  15

Besoldungsordnung A   21  23  25  27  29  32  35  38  41  45  49  53   -   -   -
Besoldungsordnung C   21  23  25  27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49
Besoldungsordnung R   27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49   -   -   -
Besoldungsordnung B            keine Dienstaltersstufen
Besoldungsordnung W            keine Dienstaltersstufen

In der Besoldungsordnung A wird anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und spter alle 4 Jahre die nchste Stufe erreicht. In den Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhht sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.
In den Besoldungsordnungen B und W sowie den Gruppen R3 bis R10 gibt es keine Stufeneinteilung.