Dies ist zweifelsohne erfreulich und sinnvoll, um dem Bewerber die Möglichkeit
einer guten Vorab-Information über die tariflichen Rahmenbedingungen
der ausgeschriebenen Stelle zu bieten. Das hilft insbesondere
Gehaltsvorstellungen, welche Luftschlössern gleichen, zu vermeiden.
Es wird allerdings darum gebeten, bei der Verlinkung
ausgehend von Stellenanzeigen stets direkt auf den
einschlägigen Tarifvertrag zu verlinken und nicht auf die Startseite.
Damit ist gewährleistet, daß der Bewerber auch an der
richtigen Stelle nachliest!
Beispiele
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/ | für Kommunen | [Link] | |
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ | für Bundesdienststellen | [Link] | |
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/ | für Dienststellen der Länder im Tarifgebiet West | [Link] | |
http://oeffentlicher-dienst.info/diakonie/ | für Mitarbeiter der Diakonie | [Link] | |
http://oeffentlicher-dienst.info/caritas/anlage-3a/ | für Mitarbeiter im Pflegedienst des Caritasverbands | [Link] |
usw.
Die Adressen (URLs) dieses Web-Portals sind "stabil", werden bewußt nicht Suchmaschinen-optimiert und enthalten auch keine nutzerspezifischen Identitätskennungen. Damit ist sichergestellt, daß ein Link zu öffentlicher-dienst.info, den Sie heute setzen, auch mehrere Jahre später noch erreichbar ist.
Seiten zu ausgelaufenen Tarifverträgen werden auch nicht einfach gelöscht, sondern mit einem Hinweis auf den Nachfolgetarifvertrag versehen und weiterhin im System belassen. Siehe z.B. BAT.