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Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

TV Land Berlin - Überleitung

Rechenweg zur Ableitung von Entgelterhöhungen von TV-L

Aus den Niederschriftserklärungen zum Angleichungs-TV Land Berlin
Zu § 21 (Protokollerklärung zu § 6 Absatz 1 TVÜ-Länder):

Beispiel 1:

Das Entgelt nach der individuellen Endstufe beträgt am 1. August 2011 3.000 €. Zum 1. Oktober 2011 wird die Tariferhöhung vom Länderbereich übernommen, welche die Entgelte dort um 40 € und anschließend um 2 % angehoben hat.

1. Schritt
Erhöhung auf das Niveau des Länderbereichs bei Berücksichtigung des Bemes-
sungssatzes von 97 v. H.:

3.000 € : 97 v. H. = 3.092,78 €,

2. Schritt
Übernahme der Tariferhöhung:

a) 3.092,78 € + 40 € = 3.132,78 €
b) 3.132,78 € + 2 v. H. = 3.195,44 €,

3. Schritt
Anwendung des Bemessungssatzes von 97 v. H.:

3.195,44 € x 97 v. H. = 3.099,58 €.

Beispiel 2:

Im Jahr 2012 wurden die Entgelte um 3 % angehoben, so dass sich das Entgelt aus der individuellen Endstufe vom Beispiel 1 auf 3.192,57 € erhöht hat. Zum 1. April 2013 wird die Tariferhöhung vom Länderbereich übernommen, die die Entgelte dort erneut um 3 % angehoben hat. Außerdem erhöht sich der Bemessungssatz von 97 % auf 97,5 %.

1. Schritt
Erhöhung auf das Niveau des Länderbereichs bei Berücksichtigung des Bemes-
sungssatzes von 97 v. H.:

3.192,57 € : 97 v. H. = 3.291,31 €
                                   
2. Schritt
Übernahme der Tariferhöhung:

3.291,31 € + 3 v. H. = 3.390,05 €

3. Schritt
Anwendung des Bemessungssatzes von 97,5 v. H.:
3.390,05 € x 97,5 v. H. = 3.305,30 €.

Die Berechnungsmethode gilt auch für individuelle Zwischenstufen.