Beispiel 1:
Das Entgelt nach der individuellen Endstufe beträgt am 1. August 2011 3.000 €. Zum 1. Oktober 2011 wird die Tariferhöhung vom Länderbereich übernommen, welche die Entgelte dort um 40 € und anschließend um 2 % angehoben hat.
1. Schritt Erhöhung auf das Niveau des Länderbereichs bei Berücksichtigung des Bemes- sungssatzes von 97 v. H.: 3.000 € : 97 v. H. = 3.092,78 €, 2. Schritt Übernahme der Tariferhöhung: a) 3.092,78 € + 40 € = 3.132,78 € b) 3.132,78 € + 2 v. H. = 3.195,44 €, 3. Schritt Anwendung des Bemessungssatzes von 97 v. H.: 3.195,44 € x 97 v. H. = 3.099,58 €.
Beispiel 2:
Im Jahr 2012 wurden die Entgelte um 3 % angehoben, so dass sich das Entgelt aus der individuellen Endstufe vom Beispiel 1 auf 3.192,57 € erhöht hat. Zum 1. April 2013 wird die Tariferhöhung vom Länderbereich übernommen, die die Entgelte dort erneut um 3 % angehoben hat. Außerdem erhöht sich der Bemessungssatz von 97 % auf 97,5 %.
1. Schritt Erhöhung auf das Niveau des Länderbereichs bei Berücksichtigung des Bemes- sungssatzes von 97 v. H.: 3.192,57 € : 97 v. H. = 3.291,31 € 2. Schritt Übernahme der Tariferhöhung: 3.291,31 € + 3 v. H. = 3.390,05 € 3. Schritt Anwendung des Bemessungssatzes von 97,5 v. H.: 3.390,05 € x 97,5 v. H. = 3.305,30 €.
Die Berechnungsmethode gilt auch für individuelle Zwischenstufen.
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