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TVöD Bund - Höhergruppierung

Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.

Seit 01.03.2014 bleibt bei Höhergruppierungen die erreichte Stufe der Entgelttabelle erhalten. Die bis dahin geltende Rückstufung und auch die Garantiebeträge entfallen. Die alte Höhergruppierungstabelle steht zum Vergleich weiter im Archiv zur Verfügung.

Bei Höhergruppierung wird die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe auf Null gesetzt. Daraus resultiert ein Nachteil für Beschäftigte, die kurz vor Erreichen der Wartezeit bis zum Stufenaufstieg höhergruppiert werden. Ideal sind Höhergruppierungen direkt nach einem Stufenaufstieg.
Dieses Verfahren führt wie bereits die Vorgängerregelung zu paradoxen Fällen, in denen leistungsstärkere und folgerichtig früher höhergruppierte Mitarbeiter ein geringeres Lebenseinkommen erwerben als leistungsschwächere und damit später höhergruppierte Kollegen mit ansonsten gleicher ursprünglicher Eingruppierung und Einstufung.

Das Inkrafttreten der Neuregelung zum 01.03.2014 und nicht bereits zum 01.01.2014 zeitgleich mit dem Inkrattreten der Entgeltordnung TVöD Bund bewirkt, daß sämtliche Höhergruppierung in Zusammenhang mit der Einführung der neuen Entgeltordnung noch nach dem bisherigen und in der Regel ungünstigeren System durchgeführt werden. Dies gilt auch für Anträge auf Höhergruppierung in Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung die nach dem 01.03.2014 gestellt werden, da auch für diese der 01.01.2014 als Stichtag gilt.

Beispiele

E 3 Stufe 2 -> E 4 Stufe 2
E 5 Stufe 4 -> E 6 Stufe 4
E 8 Stufe 6 -> E 9 Stufe 5 (da in der E 9 keine Stufe 6 existiert)