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TVöD - Höhergruppierung

Hinweis: die Informationen auf dieser Seite betreffen die Systematik der Höhergruppierung TVöD Bund vom 01.10.2005 bis 28.02.2014. Seit 01.03.2014 gilt eine neue Regelung für Höhergruppierungen.

Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.

Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem ersten des Kalendermonats der Höhergruppierung.

(Formulierung für Mathematiker/Informatiker: Für alle Stufen 2 bis 6 der neuen Entgeltgruppe wird die Differenz dieses Gehalts zum bisherigen Gehalt gebildet. Es wird in die Stufe zugeordnet, für welche die Gehaltsdifferenz minimal, aber nicht negativ ist.)

Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 82,80 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 51,75 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt.
Sobald mit dem nächsten Stufenaufsteig der Garantiebetrag überschritten wird, erlischt dieser.

Die Garantiebeträge nehmen an Tariferhöhungen teil.

Garantiebeträge
E 1 bis E 8E 9 bis E 15
01.08.2013-28.02.2014  53,20 €   85,14 €
01.01.2013-31.07.2013  52,47 €   83,96 €
01.03.2012-31.12.2012  51,75 €   82,80 €
01.01.2010-29.02.2012  50,00 € (+66%)  80,00 € (+33%)
01.01.2008-31.12.2009  30,00 € (+20%)  60,00 € (+20%)
01.10.2005-31.12.2007  25,00 €  50,00 €

Höhergruppierungsmatrix TVöD gültig 2012 (bis 28.02.2014)

In der folgenden Matrix läßt sich ablesen, zu welcher Stufeneinteilung eine Höhergruppierung führt. Suchen Sie dazu das Tabellenfeld Ihrer aktuellen Entgeltgruppe (von oben nach unten aufgetragen) und Ihrer aktuellen Entgeltstufe (von links nach rechts aufgetragen) heraus und lesen Sie in diesem Feld die Entgeltgruppe und Stufe nach einer Höhergruppierung ab. In Klammern ist jeweils der Höhergruppierungsgewinn in Euro dargestellt.

Gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15
E 14
E15/2(785.68)
E15/2(404.08)
E15/2(179.60)
E15/3(82.80)
E15/4(82.80)
E15/5(190.80)
E 13
E14/2(654.33)
E14/2(303.03)
E14/2(112.22)
E14/4(303.06)
E14/5(303.05)
E14/5(89.79)
E 12
E13/2(684.64)
E13/2(370.38)
E13/3(112.25)
E13/4(89.77)
E13/5(101.00)
E13/6(89.79)
E 11
E12/2(415.28)
E12/2(112.22)
E12/3(336.70)
E12/3(82.80)
E12/5(409.67)
E12/5(185.20)
E 10
E11/2(404.08)
E11/2(112.26)
E11/3(112.24)
E11/4(224.46)
E11/5(286.21)
E11/5(185.19)
E 9
E10/2(604.95)
E10/2(347.94)
E10/2(213.24)
E10/3(82.80)
E10/4(82.80)
E10/5(224.47)
E 8
E9/2(408.53)
E9/2(168.35)
E9/2(82.80)
E9/3(89.79)
E9/4(336.71)
E9/4(266.00)
E 7
E8/2(381.59)
E8/2(157.13)
E8/2(51.75)
E8/3(51.75)
E8/4(51.75)
E8/5(61.72)
E 6
E7/2(264.88)
E7/2(51.75)
E7/3(78.57)
E7/4(84.18)
E7/4(51.75)
E7/5(51.75)
E 5
E6/2(305.29)
E6/2(95.39)
E6/3(101.01)
E6/4(101.01)
E6/4(51.75)
E6/5(51.75)
E 4
E5/2(306.42)
E5/2(106.63)
E5/3(78.57)
E5/3(51.75)
E5/4(51.75)
E5/5(60.62)
E 3
E4/2(230.07)
E4/2(51.75)
E4/3(112.22)
E4/3(51.75)
E4/4(51.75)
E4/5(51.75)
E 2
E3/2(337.83)
E3/2(157.13)
E3/2(101.01)
E3/2(51.75)
E3/4(67.36)
E3/5(51.75)
E 1
E2/2(363.63)
E2/2(336.70)
E2/2(303.02)
E2/2(271.61)
E2/2(190.80)

     Rückstufung
   Rückstufung mit 80 € Garantiebetrag
   Rückstufung mit 50 € Garantiebetrag
kursivStufe nur bei VKA (Kommunen)

Die linearen Erhöhungen der Garantiebeträge im Gleichklang mit den Entgelttabellen seit der Tarifrunde 2012 führt dazu, daß sich die Verteilung der Rückstufungsfälle in der Tabelle bezüglich der Entgeltgruppen und Stufen seit dem nicht mehr ändert.

Berechnungsbeispiele

E 9, Stufe 3 nach E 10

                        Stufen 
              1           2            3         

 E  9:                              2607.28 €
 E 10:     2533.08 €   2808.65 €    3020.62 €
 Differenz: -74.20 €   +201.37 €    +413.34 € 
                       ---------

=> Einordnung in E 10, Stufe 2  
       

E 13, Stufe 4 -> E 14

                           Stufen 
            1           2           3            4   

  E 13:                                       3900.31 €
  E 14:  3296.19 €   3656.54 €   3868.52 €    4186.48 €
  Diff:  -604.12 €   -243.77 €    -32.79 €    +286.17 €
                                              ---------

=> Einordnung in E 14, Stufe 4

E 8, Stufe 4 -> E 9

                       Stufen 
             1           2           3        

   E 8:                           2427.10 €
   E 9:   2237.38 €   2480.09 €   2607.28 €
   Diff:  -189.72 €    +52.99 €   +180.18 €
                      ---------

Differenz zwischen E 8/3 und E 9/2: 52.99 € 
Geringer als Garantiebetrag:        80.00 €

=> Formale Einordnung in E 9, Stufe 2

Berechnung des neuen Gehalts

    wie bisher E 8, Stufe 3:      2427.10 €
    + Garantiebetrag:               80.00 €
                                 ----------
    neues Gehalt:                 2507.10 €

nach 2 Jahren Aufstieg nach E 9, Stufe 3

    neues Tabellengehalt:         2607.28 € 

    Differenz zu E8/3:             180.18 € 
    damit entfällt der Garantiebetrag

Höhergruppierung mit Überspringen

Bei Höhergruppierungen mit Auslassung einer Entgeltgruppe (also beispielsweise direkt von E 9 nach E 11, wird zur Ermittlung der neuen Stufenzuordnung das oben beschriebene Verfahren zuerst für die übersprungene Entgeltgruppe und darauf aufbauend erst für die neue Entgeltgruppe durchgeführt.

In der Höhergruppierungsmatrix sind dabei nacheinander zwei Ablesungen vorzunehmen.

Beispiel

1.  E 9, Stufe 3 -> E 10, Stufe 2
2.                  E 10, Stufe 2 -> E 11, Stufe 2

Sonderfall Überspringen von E 4 oder E 7: Der Zwischenschritt einer Entgeltgruppe 4 oder einer Entgeltgruppe 7 wird bis zum Inkrafttreten einer Entgeltordnung nur bei Beschäftigten mit Arbeitertätigkeiten durchgeführt.

Herabsetzung der Entgeltgruppe

Wird ein Beschäftigter in eine niedrigere Entgeltgruppe eingesetzt, wird die Stufe, in die er zuvor eingesetzt war, für die neue, niedrigere Entgeltgruppe beibehalten.

Beispiel

E 10, Stufe 4 -> E 9, Stufe 4

Verlust durch frühzeitige Höhergruppierung (Höhergruppierungsparadoxon)

Durch das beschriebene Verfahren der Einstufung nach Höhergruppierung treten Fälle auf, in denen bei angenommen gleichen Voraussetzungen ein frühzeitig höhergruppierter Mitarbeiter schlechter gestellt wird als ein (leistungsschwächerer) später höhergruppierter Kollege.

Beispiel: Mitarbeiter A und B befinden sich beide seit 3 Jahren in Entgeltgruppe 11, Stufe 4. Mitarbeiter A wird nun nach E 12 höhergruppiert und landet in Stufe 3. Damit ist sein Einkommen während eines Jahres um den Garantiebetrag höher als das Einkommen von B.
Nach Ablauf dieses Jahres rückt B in Stufe 5 auf. Wird B nun auch höhergruppiert, landet er in Entgeltgruppe 12, Stufe 5 und erhält damit für 6 Jahre ein wesentlich höheres Einkommen als A, der noch weitere 2 Jahre in Stufe 3 und weitere 4 Jahre in Stufe 4 "warten" muß, bis er ebenfalls in Stufe 5 landet.

Die Berechnung der Beispiele erfolgte mit Zahlenwerten von 2009