TVöD - Höhergruppierung
Hinweis: die Informationen auf
dieser Seite betreffen die Systematik der Höhergruppierung
TVöD Bund vom 01.10.2005 bis 28.02.2014. Seit 01.03.2014
gilt eine
neue Regelung für Höhergruppierungen.
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Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von
der bisherigen in eine höhere Entgelt
gruppe.
Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings
nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit,
sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe
so weit zurück, daß sein neues Gehalt gerade noch dem alten
entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem
ersten des Kalendermonats der Höhergruppierung.
(Formulierung für Mathematiker/Informatiker:
Für alle Stufen 2 bis 6 der neuen Entgeltgruppe wird die Differenz
dieses Gehalts zum bisherigen Gehalt gebildet. Es wird in die Stufe
zugeordnet, für welche die Gehaltsdifferenz minimal, aber nicht
negativ ist.)
Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 82,80 € im Falle
der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 51,75 € im Falle
der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als
Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns
ausbezahlt.
Sobald mit dem nächsten Stufenaufsteig
der Garantiebetrag überschritten wird, erlischt dieser.
Die Garantiebeträge nehmen an Tariferhöhungen teil.
| Garantiebeträge |
E 1 bis E 8 | E 9 bis E 15 |
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01.08.2013-28.02.2014 | 53,20 € | 85,14 € |
01.01.2013-31.07.2013 | 52,47 € | 83,96 € |
01.03.2012-31.12.2012 | 51,75 € | 82,80 € |
01.01.2010-29.02.2012 | 50,00 € (+66%) | 80,00 € (+33%) |
01.01.2008-31.12.2009 | 30,00 € (+20%) | 60,00 € (+20%) |
01.10.2005-31.12.2007 | 25,00 € | 50,00 € |
Höhergruppierungsmatrix TVöD gültig 2012 (bis 28.02.2014)
In der folgenden Matrix läßt sich ablesen, zu welcher Stufeneinteilung
eine Höhergruppierung führt. Suchen Sie dazu das Tabellenfeld Ihrer
aktuellen Entgeltgruppe (von oben nach unten aufgetragen) und Ihrer
aktuellen Entgeltstufe (von links nach rechts aufgetragen) heraus
und lesen Sie in diesem Feld die Entgeltgruppe und Stufe nach einer
Höhergruppierung ab. In Klammern ist jeweils der Höhergruppierungsgewinn
in Euro dargestellt.
Gruppe |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
E 15 |
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E 14 | | | | | | |
E 13 | | | | | | |
E 12 | | | | | | |
E 11 | | | | | | |
E 10 | | | | | | |
E 9 | | | | | | |
E 8 | | | | | | |
E 7 | | | | | | |
E 6 | | | | | | |
E 5 | | | | | | |
E 4 | | | | | | |
E 3 | | | | | | |
E 2 | | | | | | |
E 1 | | | | | | |
| | Rückstufung |
| | Rückstufung mit 80 € Garantiebetrag |
| | Rückstufung mit 50 € Garantiebetrag |
kursiv | | Stufe nur bei VKA (Kommunen) |
Die linearen Erhöhungen der Garantiebeträge im Gleichklang mit den
Entgelttabellen seit der Tarifrunde 2012
führt dazu, daß sich die Verteilung der Rückstufungsfälle in der Tabelle
bezüglich der Entgeltgruppen und Stufen seit dem nicht mehr ändert.
Berechnungsbeispiele
E 9, Stufe 3 nach E 10
Stufen
1 2 3
E 9: 2607.28 €
E 10: 2533.08 € 2808.65 € 3020.62 €
Differenz: -74.20 € +201.37 € +413.34 €
---------
=> Einordnung in E 10, Stufe 2
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E 13, Stufe 4 -> E 14
Stufen
1 2 3 4
E 13: 3900.31 €
E 14: 3296.19 € 3656.54 € 3868.52 € 4186.48 €
Diff: -604.12 € -243.77 € -32.79 € +286.17 €
---------
=> Einordnung in E 14, Stufe 4
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E 8, Stufe 4 -> E 9
Stufen
1 2 3
E 8: 2427.10 €
E 9: 2237.38 € 2480.09 € 2607.28 €
Diff: -189.72 € +52.99 € +180.18 €
---------
Differenz zwischen E 8/3 und E 9/2: 52.99 €
Geringer als Garantiebetrag: 80.00 €
=> Formale Einordnung in E 9, Stufe 2
Berechnung des neuen Gehalts
wie bisher E 8, Stufe 3: 2427.10 €
+ Garantiebetrag: 80.00 €
----------
neues Gehalt: 2507.10 €
nach 2 Jahren Aufstieg nach E 9, Stufe 3
neues Tabellengehalt: 2607.28 €
Differenz zu E8/3: 180.18 €
damit entfällt der Garantiebetrag
Höhergruppierung mit Überspringen
Bei Höhergruppierungen mit Auslassung einer Entgeltgruppe
(also beispielsweise direkt von E 9 nach E 11, wird zur
Ermittlung der neuen Stufenzuordnung das oben beschriebene
Verfahren zuerst für die übersprungene Entgeltgruppe und
darauf aufbauend erst für die neue Entgeltgruppe durchgeführt.
In der Höhergruppierungsmatrix sind dabei nacheinander
zwei Ablesungen vorzunehmen.
Beispiel
1. E 9, Stufe 3 -> E 10, Stufe 2
2. E 10, Stufe 2 -> E 11, Stufe 2
Sonderfall Überspringen von E 4 oder E 7:
Der Zwischenschritt einer Entgeltgruppe 4 oder
einer Entgeltgruppe 7 wird bis zum Inkrafttreten einer
Entgeltordnung nur bei Beschäftigten mit Arbeitertätigkeiten
durchgeführt.
Herabsetzung der Entgeltgruppe
Wird ein Beschäftigter in eine niedrigere Entgeltgruppe
eingesetzt, wird die Stufe, in die er zuvor eingesetzt
war, für die neue, niedrigere Entgeltgruppe beibehalten.
Beispiel
E 10, Stufe 4 -> E 9, Stufe 4
Verlust durch frühzeitige Höhergruppierung (Höhergruppierungsparadoxon)
Durch das beschriebene Verfahren der Einstufung nach Höhergruppierung
treten Fälle auf, in denen bei angenommen gleichen Voraussetzungen
ein frühzeitig höhergruppierter Mitarbeiter schlechter gestellt wird
als ein (leistungsschwächerer) später höhergruppierter Kollege.
Beispiel: Mitarbeiter A und B befinden sich beide seit 3 Jahren in
Entgeltgruppe 11, Stufe 4. Mitarbeiter A wird nun nach E 12
höhergruppiert und landet in Stufe 3. Damit ist sein Einkommen während
eines Jahres um den Garantiebetrag höher als das Einkommen von B.
Nach Ablauf dieses Jahres rückt B in Stufe 5 auf. Wird B nun auch
höhergruppiert, landet er in Entgeltgruppe 12, Stufe 5 und erhält
damit für 6 Jahre ein wesentlich höheres Einkommen als A, der noch
weitere 2 Jahre in Stufe 3 und weitere 4 Jahre in Stufe 4 "warten" muß,
bis er ebenfalls in Stufe 5 landet.
Die Berechnung der Beispiele erfolgte mit Zahlenwerten von 2009