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Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, denen mindestens zwei Beschäftigte der Entgeltgruppe 7 dieses Unterabschnitts, davon mindestens eine oder einer mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe
8 Fallgruppe 2, durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 2, die mindestens zu einem Drittel ihrer Gesamttätigkeit selbständig Demonstrationen im Hörsaal vorbereiten und bei der Durchführung mitwirken.
Entgeltgruppe 8
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, denen mindestens zwei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 7 dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung)
Entgeltgruppe 7
Präparationstechnische Assistentinnen und Assistenten mit entsprechender Tätigkeit.Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 3, die mindestens zu einem Viertel auch Tätigkeiten von präparationstechnischen Assistentinnen und Assistenten ausüben und denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.Entgeltgruppe 3
Sektionsgehilfinnen und -gehilfen.Protokollerklärung
Schwierige Aufgaben sind z. B. Herstellung von Korrosionspräparaten, Darstellung feinerer Gefäße und Nerven.Blättern: | zurück | Übersicht | weiter |