oeffentlicher-dienst.info

TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen

21.14 Präparationstechnische Assistentinnen und Assistenten sowie Sektionsgehilfinnen und -gehilfen

Blättern:  zurückÜbersichtweiter

Entgeltgruppe 9a

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, denen mindestens zwei Beschäftigte der Entgeltgruppe 7 dieses Unterabschnitts, davon mindestens eine oder einer mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe

8 Fallgruppe 2, durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 2, die mindestens zu einem Drittel ihrer Gesamttätigkeit selbständig Demonstrationen im Hörsaal vorbereiten und bei der Durchführung mitwirken.

Entgeltgruppe 8

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, denen mindestens zwei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 7 dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 7

Präparationstechnische Assistentinnen und Assistenten mit entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte der Entgeltgruppe 3, die mindestens zu einem Viertel auch Tätigkeiten von präparationstechnischen Assistentinnen und Assistenten ausüben und denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 3

Sektionsgehilfinnen und -gehilfen.

Protokollerklärung

Schwierige Aufgaben sind z. B. Herstellung von Korrosionspräparaten, Darstellung feinerer Gefäße und Nerven.

Blättern:  zurückÜbersichtweiter

Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014