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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen

21.3 Diätassistentinnen und -assistenten

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Entgeltgruppe 9b

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7 als Leiterinnen oder Leiter von Diätküchen, die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 400 Personen mit Diätverpflegung verantwortlich sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7 mit zusätzlicher Ausbildung als Ernährungsberaterin oder -berater und entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 9a

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7 als Leiterinnen oder Leiter von Diätküchen, die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 200 Personen mit Diätverpflegung verantwortlich sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7 als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Diätküchen, die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 400 Personen mit Diätverpflegung verantwortlich sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 8

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Diätküchen, die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 200 Personen mit Diätverpflegung verantwortlich sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7 als Diätküchenleiterin oder -leiter. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)

3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 7

Diätassistentinnen und -assistenten mit entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 4

Beschäftigte in der Tätigkeit von Diätassistentinnen und -assistenten.

Protokollerklärungen

Nr. 1 1Diätküchen können auch unselbständige Teile einer Großküche sein. 2Zu den Diätküchen zählen auch die Diätmilchküchen. 3Schonkost ist keine Diätkost.

Nr. 2 Schwierige Aufgaben sind z. B.:

a) Diätberatung von einzelnen Patientinnen oder Patienten,

b) selbständige Durchführung von Ernährungserhebungen,

c) Mitarbeit bei Grundlagenforschung im Fachbereich klinische Ernährungslehre,

d) Herstellung und Berechnung spezifischer Diätformen bei dekompensierten Leberzirrhosen, Niereninsuffizienz, Hyperlipidämien,

e) Stoffwechsel-Bilanz-Studien,

f) Maldigestion und Malabsorption nach Shunt-Operationen,

g) Kalzium-Test-Diäten,

h) spezielle Anfertigung von Sondenernährung für Patientinnen oder Patienten auf Intensiv- und Wachstationen.

Nr. 3 In den Ländern, in denen eine staatliche Anerkennung als Diätküchenleiterin oder Diätküchenleiter nicht erfolgt, gilt das Tätigkeitsmerkmal als erfüllt, wenn sich die Diätassistentin oder der Diätassistent drei Jahre als Diätküchenleiterin oder -leiter bewährt hat.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014