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Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, denen mindestens zehn Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 Fallgruppe 2 oder Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, denen mindestens fünf Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 Fallgruppe 2 oder Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 5
1. Medizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit.
2. Zahnmedizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe 3
1. Beschäftigte in der Tätigkeit von medizinischen Fachangestellten.
2. Beschäftigte in der Tätigkeit von zahnmedizinischen Fachangestellten.
Protokollerklärung
Schwierige Aufgaben sind z. B. Patientenabrechnungen im stationären und ambulanten Bereich, Durchführung von Elektro-Kardiogrammen mit allen Ableitungen, Einfärben von cytologischen Präparaten oder gleich schwierige Einfärbungen.Blättern: | zurück | Übersicht | weiter |