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Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 4, denen mindestens acht Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.Entgeltgruppe 8
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 4, denen mindestens vier Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung)
Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 4, denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 4, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung)
Entgeltgruppe 4
Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister mit entsprechender Tätigkeit.Entgeltgruppe 3
Beschäftigte in der Tätigkeit von Masseurinnen und medizinischen Bademeisterinnen und Masseuren und medizinischen Bademeistern.Protokollerklärung
Schwierige Aufgaben sind z. B. Verabreichung von Kohlensäure- oder Sauerstoffbädern bei Herz- und Kreislaufbeschwerden, Massage- oder Bäderbehandlung nach Schlaganfällen oder bei Kinderlähmung, Massagebehandlung von Frischoperierten.Blättern: | zurück | Übersicht | weiter |