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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen

28.1 Beschäftigte in der Konservierung und Restaurierung

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Vorbemerkungen

1. Dieser Unterabschnitt gilt für Beschäftigte im Bereich der Konservierung und Restaurierung an kunstgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen und naturkundlichen Sammlungen und Forschungseinrichtungen, an Archiven, Bibliotheken und in der Denkmalpflege.

2. (1) Konservierung und Restaurierung im Sinne dieses Unterabschnitts sind sämtliche Tätigkeiten, die zum Ziel haben, Objekte bzw. audiovisuelle Aufzeichnungen von künstlerischer, kulturhistorischer, wissenschaftlicher oder dokumentarischer Bedeutung oder von didaktischem Wert ohne Rücksicht auf ihren materiellen oder kommerziellen Wert langfristig zu erhalten sowie wiederherzustellen, und sie damit u. a. für die wissenschaftliche als auch allgemeine Nutzung zu sichern und zu bewahren.

(2) 1Eine Restaurierung kann auch die Nachbildung bzw. Rekonstruktion als Ergänzung fehlender Teile des Originals einschließen. 2Fallweise ist es auch notwendig, die im Rahmen der restauratorischen Untersuchung am Objekt festgestellten Materialzusammensetzungen oder auch Schadensbilder an Modellen künstlich zu erzeugen, um z. B. neue, adäquate Restaurierungsmethoden zu entwickeln bzw. kunsttechnologische Befunde anhand von Rekonstruktionen zu überprüfen.

(3) Zur Konservierung und Restaurierung gehören auch Tätigkeiten wie z. B.:

a) Sammlungsbetreuung und Schadensprävention etwa durch konservatorisch richtige Lagerung der Sammlungsobjekte, Erstellen von Vorgaben zur Klimatisierung und Ausstattung der Ausstellungs- und Depoträume, Beratung zu Ausstellungs- und Depotflächen bei Neu- und Umbau;

b) technologisch-materielle Untersuchung und Erforschung der Objekte;

c) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Leihverkehr und Ausstellung, z. B. Beurteilung der Leihfähigkeit aus restauratorischer Sicht, Definieren der Transport- und Ausstellungsbedingungen, Erstellen von Zustandsprotokollen, Überwachen sowohl des Ein- und Auspackens sowie des Transports und der Montierung der Sammlungsobjekte vor Ort;

d) Bestandserhaltungsmanagement, wie Planung und Koordination inklusive Vergabewesen;

e) Forschungstätigkeit sowie Verfassen wissenschaftlicher Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit;

f) beratende und gutachterliche Tätigkeiten.

Entgeltgruppe 15

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1 heraushebt.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 14

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 13

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 12

Beschäftigte der Entgeltgruppe 11, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 11

Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

Entgeltgruppe 10

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b mit mindestens dreijähriger Erfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besondere Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, denen mindestens drei Beschäftigte dieses Abschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind, davon mindestens eine oder einer mindestens der Entgeltgruppe 9b.

Entgeltgruppe 9b

1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

2. Beschäftigte mit Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung, denen mindestens sieben Beschäftigte, davon mindestens zwei mindestens der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts, durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 8

Beschäftigte mit Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung, denen mindestens zwei Beschäftigte, davon mindestens eine oder einer mindestens der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts, durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 6

1. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)

2. Beschäftigte mit Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung, denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 5

Beschäftigte mit nicht mehr einfachen Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 7)

Entgeltgruppe 4

Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 8)

Protokollerklärungen

Nr. 1 Entsprechende Tätigkeiten sind z. B.:

a) Durchführen von konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen an bedeutenden oder sehr empfindlichen Objekten mit einem sehr komplexen Schadensbild; insbesondere Durchführen besonders schwieriger, z. B. sensibler und risikoreicher Maßnahmen;

b) Durchführen kunst- und materialtechnologischer Untersuchungen auf wissenschaftlicher Grundlage;

c) wissenschaftliches Auswerten von Ergebnissen naturwissenschaftlicher Analysen oder bildgebender Untersuchungsverfahren, auch zur Echtheitsbestimmung;

d) Erkennen von Degradationsprozessen auf Grundlage naturwissenschaftlicher Kenntnisse, Abschätzen des damit verbundenen Schadenspotenzials und Konzipieren des weiteren Vorgehens;

e) Erstellen von Konzepten für konservatorische und restauratorische Maßnahmen an Objekten, die aufgrund ihrer sehr komplexen Beschaffenheit und Herstellungstechnik oder ihres Schadensbildes sehr empfindlich oder besonders bedeutend sind;

f) Konzepterstellung im Bereich der präventiven Konservierung, wenn neben sammlungs- oder materialspezifischen auch übergreifende Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind;

g) Betreuung und Koordinierung von externen Vergabeverfahren einschließlich der Erstellung des Restaurierungskonzepts, der Kostenkalkulation und der Kontrolle sowie Endabnahme;

h) Beurteilen der Leihfähigkeit von empfindlichen oder bedeutenden Objekten;

i) Entwickeln oder Leiten eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens einschließlich Entwickeln neuartiger Restaurierungsverfahren;

j) Erstellen von Gutachten und Beraten zu umfassenden restauratorischen, konservatorischen oder kunsttechnologischen Fragestellungen, z. B. bei Echtheitsprüfungen, Neuerwerbungen oder Bauvorhaben.

Nr. 2 Eine Heraushebung durch das Maß der Verantwortung liegt z. B. vor bei:

a) Durchführen von konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen an sehr empfindlichen Objekten mit einem komplexen Schadensbild;

b) Erstellen von Konzepten für konservatorische und restauratorische Maßnahmen für Sammlungskonvolute mit heterogenem Zustand und Schadensbild;

c) Erstellen von Konzepten im Bereich der präventiven Konservierung für ganze Sammlungen unter Berücksichtigung sammlungs- oder materialspezifischer Gesichtspunkte.

Nr. 3 Eine Heraushebung durch besondere Leistungen liegt vor, wenn spezielle Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind, z. B. bei:

a) Durchführen von konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen an empfindlichen Objekten mit einem weniger komplexen Schadensbild;

b) Erstellen von Konzepten für konservatorische und restauratorische Maßnahmen für empfindliche Objekte mit einem weniger komplexen Schadensbild;

c) Erfassen und Kartieren weniger komplexer Schadensbilder;

d) Durchführen schwieriger materialtechnologischer Untersuchungen;

e) Erstellen von detaillierten Zustandsprotokollen für den Leihverkehr und Kurierbegleitung bei empfindlichen Objekten einschließlich deren Installierung vor Ort.

Nr. 4 Besondere Fachkenntnisse erfordert z. B.:

a) das Durchführen von konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen an Objekten, die aufgrund ihrer Empfindlichkeit und ihres Schadensbildes fortgeschrittene Fähig- und Fertigkeiten sowie besondere Umsicht und Sorgfalt erfordern;

b) das Durchführen nicht mehr einfacher materialtechnologischer Untersuchungen;

c) Erfassen und Kartieren nicht mehr einfacher Schadensbilder.

Nr. 5 Eine entsprechende Tätigkeit liegt z. B. vor bei:

a) Durchführen konservatorischer und restauratorischer Maßnahmen an wenig empfindlichen Objekten mit einem nicht mehr einfachen Schadensbild;

b) Maßnahmen zur Schadensprophylaxe, wie die Erfassung möglicher Umgebungseinflüsse (z. B. Klima oder Licht) auf das Kulturgut sowie Kontrolle und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen;

c) Erstellen von detaillierten Zustandsprotokollen für den Leihverkehr und Kurierbegleitung bei weniger empfindlichen Objekten einschließlich deren Installierung vor Ort;

d) schriftlichem und fotografischem Dokumentieren und Kartieren von Befunden und Maßnahmen;

e) Erfassen und Kartieren einfacherer Schadensbilder;

f) Durchführen einfacher materialtechnologischer Untersuchungen;

g) abschließendem Prüfen neu hergestellter audiovisueller Archivalien auf Erreichen des Ziels der konservatorischen oder restauratorischen Maßnahme und Fehlerfreiheit, gegebenenfalls Formulieren von Reklamationsansprüchen;

h) schwierigem analogen oder digitalen Restaurieren an schad- und fehlerhaften Bild- oder Tonaufzeichnungen wie z. B. Farbkorrektur starker Bildausbleichung, Reduzieren breitbandigen Tonrauschens, Ausfiltern oberwellenhaltiger Tonstörungen.

Nr. 6 Schwierige Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung liegen z. B. vor bei:

1. Reinigen: Die Reinigung umfasst die Trockenreinigung (Absaugen, Entstauben o. ä. mittels Pinsel oder Mikrofasertuch) ohne Verwendung von chemischen Behandlungsmitteln bzw. die Anwendung mechanischer und abrasiver Behandlungsmethoden (z. B. schlecht erhaltener Ledergegenstände oder vergleichbar empfindlicher organischer Materialien).

2. Aufbau von Ausstellungen und Betreuen von zeitgenössischen Kunstobjekten („Art-Handling“):

a) Unterstützen beim Aufbau von Kunstobjekten, wie Installationen aus großen, unempfindlichen Elementen, die zum Kunstwerk gehören, bei denen Geräte wie z. B. Kran oder Steiger bedient werden müssen;

b) Unterstützen bei der Hängung/Montage von komplizierten, mehrteiligen Objekten oder Objekten ohne Schutzrahmen;

c) Bedienen von komplizierten technischen Geräten, die zum Kunstwerk gehören und eine sensible Handhabung erfordern, z. B. Einlegen von ungeschütztem Filmmaterial;

d) Austauschen von Ersatzteilen an kinetischen, elektrischen oder elektronischen Kunstwerken einschließlich Auswechseln von zum Kunstobjekt gehörenden Leuchtmitteln.

3. Tätigkeiten im Rahmen von Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen:

a) Zusammensetzen und Ergänzen von Gebrauchskeramik, -porzellan und -gläsern;

b) einfaches Zusammensetzen empfindlicher Skulpturen;

c) einfaches Montieren von Wandmalereifragmenten und Mosaiken mit einfachen Bruchflächen;

d) Vorbereiten des Freilegens durch Abnehmen schwer entfernbarer Übertünchungen auf stabilen, mehrschichtig übermalten Wandmalereien und Mosaiken und schwer entfernbarer Sinterschichten auf stabilen Mosaiken;

e) standardisierte Behandlungsbäder ungefasster Steingegenstände;

f) Behandeln von Wasserrändern und Stockflecken an weniger empfindlichen Archivalien sowie anschließendes Glätten solcher Blätter;

g) Schließen von Rissen und Fehlstellen an empfindlichen Archivalien mittels Japanpapier und Buchblättern im Massenverfahren;

h) Lösen zusammengeklebter unempfindlicher Archivalien und Buchblätter in schwierigen Fällen;

i) Heften unempfindlicher Lagen unter Verwendung historischer Techniken;

j) Herstellen von handgestochenen Kapitalen für Bucheinbände nach historischen Vorlagen;

k) Herstellen von Buchbeschlägen komplizierter Art;

l) Herstellen von schwierigen Bucheinbänden in schwierigen Fällen (z. B. aus Gewebe, Papier, Leder oder Pergament);

m) vorbereitende Arbeiten für das Ergänzen reich ornamentaler oder reich intarsierter Möbel oder an Gemälderahmen;

n) Nacharbeiten fehlender Außenteile und entsprechend schwierige Arbeiten an Musikinstrumenten zur äußeren Wiederherstellung;

o) Herstellen von Galvanoplastiken nach Originalen;

p) originalgetreues Nachformen von Originalen komplizierter Form;

q) originalgetreues Kolorieren von Nachbildungen;

r) Herstellen schwieriger Modelle von Sammlungsgegenständen und sonstigen Objekten von wissenschaftlichem Interesse nach skizzenhaften Angaben;

s) schwierige zeichnerische Rekonstruktion von Sammlungsgegenständen und sonstigen Objekten von wissenschaftlichem Interesse;

t) Retuschen an beschädigten fotografischen Archivalien.

4. Tätigkeiten im Rahmen der präventiven Konservierung:

a) Auflegen empfindlicher, gut erhaltener Textilien auf stützende Unterlagen sowie Unterlegen von Fehlstellen;

b) Absaugen/Entstauben von empfindlichen Bucheinbänden inhomogener Buchbestände (z. B. Trockenreinigung mittels Saugen oder Pinsel).

5. Anfertigen von individuell, an das jeweilige Objekt anzupassenden Aufbewahrungs-, Präsentations- oder Transportbehältnissen, die eine Handhabung des Originals erfordern, z. B.:

a) Anfertigen von an das Objekt angepassten Schutzhüllen, z. B. für einen barocken Stuhl mit gepolsterter Arm- und Rückenlehne;

b) Anfertigen von dreidimensionalen Buchstützen ohne erhabene Beschläge oder Sonderformen/Verformungen;

c) Anfertigen von Passepartouts für gebrochene Glasnegative;

d) Anfertigen von Präsentationshilfen aus verschiedenen Materialien inkl. Anpassen und Umkleiden eines Stützkerns mit schadstofffreien Materialien und Standkonstruktionen für Objekte komplizierter Form, auch aus Kompositmaterialien, wie z. B. für Federhauben oder Dudelsäcke;

e) Anfertigen von aufwändigeren Transport- und Depotverpackungen;

f) Herstellen von Unterkonstruktionen zur Präsentation kompletter historischer Raumausstattungen;

g) Fertigen von Figurinen für Kostüme nach vorgegebenen Modellen;

h) fadengerechtes Spannen von Stoffen zur Unterlage und dauerhaften Montierung von historischen Textilien.

6. Schwieriges Verpacken und Umlagern von schwer handhabbaren oder empfindlichen Objekten, z. B.:

a) Verlagern von fertig palettierten oder in Lagergestellen befindlichen Großbildwerken und monumentalen Denkmälern mit hohen Eigengewichten und komplizierten Formen, bei denen geeignete Transportmittel zu bedienen und statische Erfordernisse zu bewerten sind;

b) Aufrichten von Einhausungen, Abdeckungen und Schutzwänden um monumentale Bildwerke, z. B. aus Stein oder Metall, wobei die Gefährdung der Objekte zu berücksichtigen ist;

c) Entfernen von schädigenden Diarahmen von ungeschütztem Filmmaterial.

Nr. 7 Nicht mehr einfache Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung liegen z. B. vor bei:

1. Reinigen:

a) der Oberfläche von: − empfindlichen und ungefassten Steinfragmenten; − empfindlichem und gebranntem Ton, Keramik, Porzellan oder Glas; − empfindlichen Mosaiken;

b) ungefasster Skulpturen;

c) gut erhaltener Ledergegenstände oder vergleichbar empfindlichen Materials;

d) empfindlicher Siegel;

e) empfindlicher Teile und Mechaniken von Musikinstrumenten;

f) unempfindlicher Bucheinbände inhomogener Buchbestände. Die Reinigung umfasst die Trockenreinigung (Absaugen, Entstauben o. ä. mittels Pinsel oder Mikrofasertuch) ohne die Verwendung von chemischen Behandlungsmitteln bzw. die Anwendung mechanischer und abrasiver Behandlungsmethoden.

2. Aufbau von Ausstellungen und Betreuen von zeitgenössischen Kunstobjekten („Art-Handling“):

a) Ein- und Ausrahmen von unempfindlichen Gemälden;

b) Bedienen von technischen Geräten, die zum Kunstwerk gehören und eine besonders sorgfältige Handhabung erfordern, z. B. Handhaben von nur teilweise geschütztem Filmmaterial.

3. Tätigkeiten im Rahmen von Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen:

a) einfaches Zusammensetzen unempfindlicher Skulpturen;

b) mechanisches Abnehmen leicht entfernbarer Übertünchungen auf stabilen Wandmalereien und Mosaiken mit guter Oberflächenerhaltung und fester Haftung an ihrem Untergrund;

c) Vorbereiten und Durchführen von Behandlungsbädern an Archivalien und Büchern in Massenverfahren;

d) klebstofffreies Montieren empfindlicher grafischer Blätter und Archivalien;

e) Schließen von Rissen an leicht beschädigten Archivalien mittels Japanpapier;

f) Lösen zusammengeklebter unempfindlicher Archivalienblätter und Buchblätter;

g) Nachleimen von Papieren in Massenverfahren im Bereich der Archivalienrestaurierung;

h) Herstellen von Bucheinbänden (z. B. aus Gewebe, Papier, Leder oder Pergament);

i) Heften unempfindlicher Lagen bei regelmäßigem Fadenverlauf;

j) Rekonstruieren von komplizierten Holzdeckeln für Bucheinbände;

k) vorbereitende Arbeiten für das Ergänzen ornamentaler Holz- und Metallteile an Möbeln oder Gemälderahmen (z. B. Schnitzen einer Rocaille);

l) Stimmen von Cembali mithilfe eines Stimmgeräts;

m) Herstellen von Negativformen von unempfindlichen und ungefassten Objekten komplizierter Form und Herstellen der Abgüsse;

n) einfache zeichnerische Rekonstruktion von Sammlungsgegenständen und sonstigen Objekten von wissenschaftlichem Interesse;

o) Herstellen schwieriger Modelle von Sammlungsgegenständen und sonstigen Objekten von wissenschaftlichem Interesse nach Vorlagen;

p) Manuelles oder maschinelles Behandeln mechanisch, chemisch oder biologisch geschädigter fotografischer oder audiovisueller Archivalien;

q) Herstellen von Reproduktionen beschädigter fotografischer Archivalien einschließlich Retuschen;

r) Herstellen von Reproduktionen beschädigter audiovisueller Archivalien;

s) Vergleichen und Kennzeichnen von audiovisuellen Archivalien zur Herstellung möglichst vollständiger und qualitativ hochwertiger Kopien;

t) Prüfen von fotografischen und audiovisuellen Archivalien auf Chemikalienrückstände;

u) nicht mehr einfache Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten an audiovisuellen Archivalien wie z. B. komplizierte durchgehende Risse oder völlig fehlende Perforation;

v) nicht mehr einfache analoge oder digitale Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten an schad- und fehlerhaften Bild- oder Tonaufzeichnun- gen wie z. B. automatische Korrektur von Dichteschwankungen nach Referenzbild, automatische Beseitigung von Klickgeräuschen.

4. Tätigkeiten im Rahmen der präventiven Konservierung:

a) Oberflächenbehandlung von gut erhaltenen Metallgegenständen;

a) Auflegen empfindlicher und gut erhaltener Textilien.

5. Anfertigen von objektbezogenen, passgerechten Hilfsmitteln und Behältnissen für die Aufbewahrung, Präsentation oder den Transport, z. B.:

a) mehrschichtig aufgebaute und bespannte Wabenplatten für Textilobjekte;

b) Vorbereiten und Verarbeiten von Materialien mit komplizierten Formen für Konservierung, Aufbewahrung und Präsentation, z. B. Anfertigen von Podesten, Einhausungen, Abdeckungen und Schutzwänden für monumentale Bildwerke (z. B. aus Stein oder Metall);

c) Fertigen und Ausstatten von mehrschichtigen, aus verschiedenen Materialien gefertigten Transportbehältnissen.

6. Sortieren, Verpacken und Umlagern von weniger stabilen und empfindlicheren, aber gut handhabbaren Objekten, z. B.:

a) Tonscherben, Steinobjekte aus empfindlicherem, aber nicht vorgeschädigtem Gestein (z. B. Kalkstein, Alabaster und Mineralien);

b) Einlegen empfindlicherer grafischer Blätter und Archivalien in Mappen.

Nr. 8 Einfache Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung liegen z. B. vor bei:

1. Reinigen:

a) der Oberfläche von: − unempfindlichen und ungefassten Steinen; unempfindlichem und gebranntem Ton, Keramik, Porzellan oder Glas; stabilen Wandmalereien oder Mosaiken;

b) unempfindlicher Siegel;

c) unempfindlicher Teile von Musikinstrumenten;

d) von unempfindlichen Bucheinbänden aus Leder bei homogenen Buchbeständen. Die Reinigung umfasst die Trockenreinigung (Absaugen, Entstauben o. ä. mittels Pinsel oder Mikrofasertuch) ohne die Verwendung von chemischen Behandlungsmitteln bzw. die Anwendung mechanischer und abrasiver Behandlungsmethoden.

2. Aufbau von Ausstellungen und Betreuung von zeitgenössischen Kunstobjekten („Art-Handling“): einfache Montage unempfindlicher Exponate und Ausstellungshilfsmittel.

3. Tätigkeiten im Rahmen von Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen:

a) Durchführen und Überwachung von standardisierten Waschverfahren unempfindlicher, ungefasster Keramikfragmente;

b) klebstofffreies Montieren unempfindlicher grafischer Blätter und Archivalien;

c) Schließen von Rissen an leicht beschädigten Archivalien in Massenverfahren;

d) Rekonstruieren von einfachen Holzdeckeln für Bucheinbände;

e) Heften einfacher Art bei stabiler Lage (z. B. Aktenstich);

f) einfache analoge oder digitale Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten an audiovisuellen Archivalien, z. B. an schad- und fehlerhaften Bild- oder Tonaufzeichnungen (z. B. manuelle Bildretusche und Ausführung einfacher Tonschnitte);

g) Synchronlegen von getrennt vorliegenden analogen oder digitalen Bild- oder Tonaufzeichnungen mit Startzeichen bei audiovisuellen Archivalien;

h) Herstellen von Negativformen von unempfindlichen und ungefassten Originalen einfacher Form und Herstellen der Abgüsse;

i) Herstellen einfacher Modelle von Sammlungsgegenständen und sonstigen Objekten von wissenschaftlichem Interesse nach Vorlagen.

4. Tätigkeiten im Rahmen der präventiven Konservierung:

a) punktuelles Erfassen und Dokumentieren der vorgegebenen Klimawerte (Temperatur, relative Feuchte, Lux/UV) einschließlich Bedienen der analogen/digitalen Klimaaufzeichnungsgeräte;

b) Auflegen unempfindlicher und gut erhaltener Textilien.

5. Anfertigen bzw. Vorbereiten von Hilfsmitteln für die Konservierung, Aufbewahrung oder Präsentation, z. B.:

a) Falten und Aufrichten von einfachen, vorgestanzten Kartonagen und Aufbewahrungsbehältnissen für die Deponierung;

b) Anfertigen von Hilfsmitteln, wie z. B. Zulagen jeglicher Art, Keile, Gewichte oder einfachere Objektbefestigungen;

c) Nähen von Staub- und Lichtschutztüchern, z. B. Hülle in rechteckiger Form mit einer offenen Seite;

d) Vorbereiten der Materialien zum Schutz von Objekten wie das Zuschneiden von Stoffen, Pappen, Folien, Glas oder anderen Materialien in einfacherer Form.

6. Sortieren und Umverpacken von stabilen, unempfindlichen und gut handhabbaren Objekten, z. B.:

a) Einlegen unempfindlicher Blätter und Archivalien in Mappen;

b) Umschläge nach Bedarf zuschneiden, falzen und unempfindliche Bücher und Archivalien einlegen („rehousing“);

c) Verpacken, Verlagern und Sortieren von Objekten aus ungefasstem, unempfindlichem und nicht vorgeschädigtem Gestein, z. B. Granit, Marmor oder Basalt oder Keramik.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014