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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen

33. Modellbauerinnen und -bauer sowie Modelltischlerinnen und -tischler

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Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die selbständig nach Entwurfsunterlagen besonders schwierige Modelle anfertigen (z. B. Anfertigen von Kernkästen, Zahnradmodellen).

Entgeltgruppe 7

Modellbauerinnen und -bauer sowie Modelltischlerinnen und -tischler mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014