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Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 4, die schwierige Kontrollarbeiten verrichten. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)Entgeltgruppe 4
Baustellenaufseherinnen und -aufseher sowie Bauaufseherinnen und -aufseher. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)Entgeltgruppe 3
Beschäftigte in der Baustellen- bzw. Bauaufsicht mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)Protokollerklärungen
Nr. 1 Schwierige Kontrollarbeiten sind z. B.:
a) Festhalten von Zwischenaufmaßen, die während der Bauausführung erforderlich werden;
b) Fertigen von einfacheren Aufmaßskizzen sowie einfacheren Flächen- und Massenberechnungen;
c) Überwachen von Erdarbeiten in schwierigem Gelände;
d) Kontrolle des Gefälles bei Gräben und Rohrleitungen;
e) Kontrolle der Materialeinbringung für Stahlbetonarbeiten;
f) Überwachen der Arbeiten zahlreicher Baugewerke auf größeren Baustellen.
Nr. 2 Baustellenaufseherinnen und -aufseher sowie Bauaufseherinnen und -aufseher sind Beschäftigte, die die vorgeschriebene Ausführung von Bauarbeiten und das Baumaterial nach Menge und Güte kontrollieren.
Nr. 3 Die Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.
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