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Vorbemerkung
Eine aufgabenspezifische Sonderausbildung im Sinne dieses Abschnitts ist die Ausbildung von Handwerkerinnen und Handwerkern sowie Facharbeiterinnen und -arbeitern im militärfachlichen Meisterlehrgang der Bundeswehr in der Flugsicherungstechnik oder eine Ausbildung in gleichwertigen Ausbildungsgängen für Handwerkerinnen und Handwerker sowie Facharbeiterinnen und -arbeiter.Entgeltgruppe 11
Geprüfte Meisterinnen und Meister sowie Meisterinnen und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung sowie staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker in der Flugsicherungstechnik, die aufgrund entsprechender fachlicher Befähigung und bundeswehrspezifischer Zusatzausbildung für Radar selbständig Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Störungssuche sowie die Überwachung an Flugsicherheitsanlagen vornehmen.Entgeltgruppe 10
Geprüfte Meisterinnen und Meister sowie Meisterinnen und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung sowie staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker in der Flugsicherungstechnik, die aufgrund entsprechender fachlicher Befähigung und bundeswehrspezifischer Zusatzausbildung für Funkgerätemechanik selbständig Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Störungssuche sowie die Überwachung an Flugsicherheitsanlagen vornehmen.Blättern: | zurück | Übersicht | weiter |