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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil IV - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

12. Beschäftigte in der Forschung und Materialprüfung

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Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in Forschungs- oder Materialprüfungsstätten oder in wehrwissenschaftlichen oder wehrtechnischen Dienststellen, die überdurchschnittliche Kenntnisse der Werkstoffe und deren Verarbeitung besitzen und bei Materialprüf- und -versuchsarbeiten selbständig und gestaltend mitwirken.

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit Tätigkeiten, für die neben vielseitigem hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erforderlich sind.

Entgeltgruppe 5

Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich, die die für die Forschung, wissenschaftliche Lehre und Materialprüfung benötigten Apparaturen, Hilfsgeräte oder Prüfkörper anfertigen, instand setzen oder bedienen und instand setzen.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014