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Entgeltgruppe 8
1. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich oder mit nationalem schiffsmaschinentechnischen Befähigungszeugnis als Maschinistin oder Maschinist an Dampf- oder Motorenantriebsschulanlagen der technischen Marineschulen.
2. Beschäftigte mit abgeschlossener elektrotechnischer Berufsausbildung in den Landanschlusszentralen für schwimmende Einheiten der Bundesmarine.
Entgeltgruppe 6
Taklerinnen und Takler mit abgeschlossener Berufsausbildung als Schiffsmechanikerin oder -mechaniker, Matrosin oder Matrose oder Binnenschifferin oder -schiffer.Entgeltgruppe 5
1. Bootswartinnen und -warte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Schiffsmechanikerin oder -mechaniker, Matrosin oder Matrose oder Binnenschifferin oder -schiffer.
2. Festmacherinnen und Festmacher mit abgeschlossener Berufsausbildung als Schiffsmechanikerin oder -mechaniker, Matrosin oder Matrose oder Binnenschifferin oder -schiffer.
3. Taklerinnen und Takler.
Entgeltgruppe 3
Festmacherinnen und Festmacher.Blättern: | zurück | Übersicht | weiter |