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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil IV - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

16. Kasernenwärterinnen und -wärter, Gebirgshüttenwartinnen und -warte sowie Helferinnen und Helfer in Unterkünften und Liegenschaften

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Entgeltgruppe 5

Beschäftigte der Entgeltgruppe 4 Fallgruppe 2 mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.

Entgeltgruppe 4

1. Gebirgshüttenwartinnen und -warte, die mit der Wartung und Instandhaltung sowie kleineren Reparaturen an der Hütte, den Aggregaten und des Pionier- und Unterkunftsgeräts beauftragt sind.

2. Kasernenwärterinnen und -wärter.

Entgeltgruppe 3

Helferinnen und Helfer in Unterkünften oder Liegenschaften.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014