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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil IV - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

20. Küchenbuchhalterinnen und -buchhalter

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Vorbemerkung

Küchenbuchhalterinnen und -buchhalter sind Beschäftigte, die bei der Bereitstellung von Verpflegungsmitteln den Bedarf für die Ausschreibung errechnen, Verpflegungsmittel abrufen und nach Menge und Qualität abnehmen, Rechnungen überprüfen und rechnerisch feststellen, den Verpflegungsmittelbestands- und Wertabschluss aufstellen sowie die damit zusammenhängenden Arbeiten erledigen.

Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die Verpflegungsmittel im Rahmen der freihändigen Vergabe selbständig beschaffen und an der Aufstellung des Verpflegungsplans verantwortlich beteiligt sind, wenn diese Tätigkeiten zusammen mit der Abnahme der Verpflegungsmittel nach Qualität überwiegen.

Entgeltgruppe 6

Küchenbuchhalterinnen und -buchhalter.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014