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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil IV - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

22. Beschäftigte im Munitionsfachdienst

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Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die besonders schwierige Instandsetzungen oder Spezialarbeiten an hoch empfindlicher und komplizierter oder unbekannter Munition durchführen.

Entgeltgruppe 7

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die schwierige Spezialarbeiten verrichten.

Entgeltgruppe 6

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die Munition untersuchen und dabei Messungen unter Verwendung von nicht einfachen Messgeräten ausführen oder Gewichte mit Präzisionswaagen ermitteln.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die zurückgelieferte, vorbelastete, abgeänderte oder beschädigte Munition untersuchen, klassifizieren oder laborieren.

Entgeltgruppe 5

Beschäftigte im Munitionsfachdienst mit verwaltungseigener Prüfung.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014