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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil IV - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

27. Rechnungsführerinnen und Rechnungsführer

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Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die mindestens zu einem Drittel Trennungsgeld, Fahrkostenzuschuss, Reisekostenvergütung oder Umzugskostenvergütung berechnen.

Entgeltgruppe 6

Rechnungsführerinnen und Rechnungsführer (z. B. für Wehrsold oder Verpflegung).

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014