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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil IV - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

29. Sportlehrerinnen und -lehrer

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Entgeltgruppe 15

Sportlehrerinnen und -lehrer mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung als Leiterinnen oder Leiter des Dezernats Sport beim Kommando Streitkräftebasis.

Entgeltgruppe 14

Sportlehrerinnen und -lehrer mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung als Sportreferentinnen oder -referenten oder Sportdezernentinnen oder -dezernenten in Kommandobehörden.

Entgeltgruppe 13

Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2, die als Leitende Sportlehrerinnen oder -lehrer an einer Ausbildungseinrichtung oder in einem Kommando tätig sind.

Entgeltgruppe 12

Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2, die

a) in der Ausbildung von Übungsleiterinnen oder -leitern der Bundeswehr oder Trainerinnen oder Trainern (Truppenfachlehrerin oder -lehrer) an der Sportschule der Bundeswehr oder an den Offiziersschulen,

b) in spezifischer Lehrtätigkeit in der Abteilung Flugphysiologie (FlugMed-Inst) oder

c) in der wissenschaftlichen Grundlagenarbeit an der Sportschule der Bundeswehr tätig sind.

Entgeltgruppe 11

1. Sportlehrerinnen und -lehrer der Entgeltgruppe 9b, die

a) in der Ausbildung von Fachsportleiterinnen oder -leitern, in Sonderlehrgängen oder im Rahmen von Truppenversuchen an der Sportschule der Bundeswehr,

b) in der Weiterbildung von Übungsleiterinnen oder -leitern der Bundeswehr oder Fachsportleiterinnen oder -leitern,

c) in spezifischer Lehrtätigkeit (z. B. Ausbildung von Rettungsschwimmerinnen oder -schwimmern),

d) in der Beratung von Kommandeurinnen oder Kommandeuren, Dienststellenleiterinnen oder -leitern und Sportverantwortlichen (Sportlehrerin oder -lehrer Truppe) oder

e) als Sportlehrerinnen oder -lehrer bei speziellen Einsatzkräften (z. B. KSK, SEK M) tätig sind.

2. Diplom-Sportlehrerinnen und -lehrer mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 10

Sportlehrerinnen und -lehrer der Entgeltgruppe 9b, die an Sportzentren der Universitäten der Bundeswehr, an der Führungsakademie der Bundeswehr oder an Unteroffiziersschulen der Bundeswehr tätig sind.

Entgeltgruppe 9b

Staatlich geprüfte Sportlehrerinnen und -lehrer sowie staatlich geprüfte Fachsportlehrerinnen und -lehrer mit entsprechender Tätigkeit.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014