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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil IV - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

30. Strahlgerätebedienerinnen und -bediener

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Entgeltgruppe 4

Beschäftigte der Entgeltgruppe 3, deren Tätigkeit an das fachliche Geschick besondere Anforderungen stellt.

Entgeltgruppe 3

Beschäftigte, die Strahlgeräte für feste Strahlmittel bedienen.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014