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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil IV - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

31. Taucherinnen und Taucher sowie Taucherarztgehilfinnen und -gehilfen

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Entgeltgruppe 9b

Tauchermeisterinnen und -meister mit Tauchermeisterprüfung als Tauchereinsatzleiterinnen oder -einsatzleiter.

Entgeltgruppe 8

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die Erprobungsaufgaben durchführen.

2. Taucherarztgehilfinnen und -gehilfen, die mit Erfolg an einem Taucherarztgehilfen-Lehrgang der Bundeswehr teilgenommen haben.

Entgeltgruppe 7

Taucherinnen und Taucher mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.

Entgeltgruppe 6

1. Taucherinnen und Taucher.

2. Signalfrauen und -männer mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.

Entgeltgruppe 5

Signalfrauen und -männer.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014