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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil IV - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

5. Diesellokführerinnen und -lokführer sowie Rangiererinnen und Rangierer

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Entgeltgruppe 6

Diesellokführerinnen und -lokführer, die Diesellokomotiven über 257 kW

(349 PS) führen.

Entgeltgruppe 5

Diesellokführerinnen und -lokführer.

Entgeltgruppe 4

Rangiererinnen und Rangierer mit Rangierleiterprüfung der Deutsche Bahn AG. (Hierzu Protokollerklärung)

Protokollerklärung

Die entsprechenden Prüfungen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn sind gleichgestellt.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014