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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil V - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

2.2 Beschäftigte an Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen

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Vorbemerkung

Bootsschleusen sind Schiffsschleusen für den Verkehr mit kleinen Schiffen, besonders Sportbooten gemäß DIN 4054 in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift der WSV des Bundes (VV-WSV 2302) „Schleusenbetrieb an Binnenschifffahrtsstraßen“.

Entgeltgruppe 9a

Betriebsstellenleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Zusatzqualifikation zur Schichtleiterin oder zum Schichtleiter

a) in einer Leitzentrale für Schleusenanlagen,

b) an den Schleusen Iffezheim oder Geesthacht oder

c) in der Betriebszentrale Gösselthalmühle. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 8

1. Schichtleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Zusatzqualifikation zur Schichtleiterin oder zum Schichtleiter

a) in einer Leitzentrale für Schleusenanlagen,

b) an den Schleusen Iffezheim oder Geesthacht oder

c) in der Betriebszentrale Gösselthalmühle. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

2. Betriebsstellenleiterin und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Zusatzqualifikation zur Schichtleiterin oder zum Schichtleiter an einer Schleusenanlage.

3. Wasserbewirtschafterinnen und -bewirtschafter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der Fernsteuerzentrale Datteln.

Entgeltgruppe 7

Schichtleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und entsprechender Zusatzqualifikation an einer Schleusenanlage.

Entgeltgruppe 6

1. Betriebsstellenleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Zusatzqualifikation zur Schichtleiterin oder zum Schichtleiter an einer Bootsschleuse mit dazugehörigen Wehren.

2. Schichtleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und entsprechender Zusatzqualifikation an einer Bootsschleuse mit dazugehörigen Wehren.

3. Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einer Leitzentrale und entsprechender Tätigkeit.

4. Schaltwärterinnen und Schaltwärter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

Entgeltgruppe 5

Schleusen- und Wehrgehilfinnen und -gehilfen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

Entgeltgruppe 4

Beschäftigte der Entgeltgruppe 3, denen mindestens schichtweise die Betriebsabwicklung an einer Bootsschleuse und den dazugehörigen Wehren obliegt.

Entgeltgruppe 3

Beschäftigte an einer Schleusen- oder Wehranlage.

Protokollerklärungen

Nr. 1 Bei Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2022 sind Betriebsstellenleiterinnen und -leiter im Mehrschichtbetrieb an einer Schleusenanlage, die für den Schiffsverkehr auf Wasserstraßen der Klasse IV und höher eingerichtet ist, in Entgeltgruppe 9a eingruppiert.

Nr. 2 Bei Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2022 sind Schichtleiterinnen und -leiter im Mehrschichtbetrieb an einer Schleusenanlage, die für den Schiffsverkehr auf Wasserstraßen der Klasse IV und höher eingerichtet ist, in Entgeltgruppe 8 eingruppiert.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014