1. Besondere Ttigkeitsmerkmale im Bereich der Bundespolizei
Entgeltgruppe 9a
1. Beschftigte mit einschlgiger abgeschlossener Berufsausbildung und mit mindestens zwei Lizenzen der Bundespolizei-Fliegergruppe fr unterschiedliche Hubschraubermuster zur Durchfhrung von Instandhaltungsarbeiten aller Schwierigkeitsgrade bis zur Grundberholung,
die an Hubschraubern verschiedener Muster im Rahmen von periodischen Inspektionen komplexe Systeme (Hydraulik, Mechanik, Triebwerk) fachbergreifend selbstndig berprfen und instand setzen sowie nicht planbare Instandsetzungen fachbergreifend selbstndig durchfhren.
2. Beschftigte mit einschlgiger abgeschlossener Berufsausbildung und mit mindestens zwei Lizenzen der Bundespolizei-Fliegergruppe fr unterschiedliche Hubschraubermuster zur Durchfhrung von Instandhaltungsarbeiten aller Schwierigkeitsgrade bis zur Grundberholung,
die an Hubschraubern verschiedener Muster besonders schwierige Instandsetzungen oder schwierige Spezialarbeiten an eingebauten oder ausgebauten hochempfindlichen und komplizierten Luftfahrzeuginstrumenten oder an komplexen Komponenten und Systemen der Luftfahrzeugelektronik- oder -optronik selbstndig durchfhren.
3. Geprfte Meisterinnen und Meister des Kraftfahrzeughandwerks,
die verantwortlich Kraftfahrzeuge nach 29 Straenverkehrszulassungsordnung (StVZO) abnehmen.
Entgeltgruppe 8
1. Beschftigte mit einschlgiger abgeschlossener Berufsausbildung,
die besonders schwierige Instandsetzungen oder Spezialarbeiten an hoch empfindlichen und komplizierten Waffen oder Gerten, oder an Hubschraubern oder Hubschraubergruppen oder an Schiffsantriebsanlagen selbstndig durchfhren.
2. Beschftigte mit einschlgiger abgeschlossener Berufsausbildung,
die besonders schwierige Instandsetzungen oder Spezialarbeiten an eingebauten oder ausgebauten hochempfindlichen und komplizierten Instrumenten oder Bauteilen der Avionik (z. B. kodierter oder servopneumatischer Hhenmesser) oder an Bauteilen der Flugregelanlage (z. B. Steuerungsteil des Autopiloten) von Luftfahrzeugen selbstndig durchfhren.
3. Beschftigte mit einschlgiger abgeschlossener Berufsausbildung,
die in Werksttten berwiegend nach Entwurfsunterlagen oder sonstigen technischen Angaben hochwertige Gerte oder Instrumente unter Eigenverantwortung zusammenbauen und justieren.
Entgeltgruppe 7
1. Beschftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1 oder 2,
die besonders hochwertige Arbeiten verrichten.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. 1)
2. Kraftfahrzeugmechatronikerinnen und -mechatroniker, Kraftfahrzeugschlosserinnen und -schlosser, Kraftfahrzeugmechanikerinnen und -mechaniker oder Kraftfahrzeugelektrikerinnen und -elektriker sowie Karosseriebauerinnen und Karosseriebauer oder Beschftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem verwandten Beruf,
die in Werksttten schwierige Instandsetzungen an verschiedenen Spezialfahrzeugen durchfhren.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. 2)
3. Beschftigte mit einschlgiger abgeschlossener Berufsausbildung,
die Instandsetzungen an elektrisch oder mechanisch komplizierten Funk- oder sonstigen Spezialgerten ausfhren, wobei sie Fehler durch eigene schwierige Messungen selbst eingrenzen.
Entgeltgruppe 6
1. Beschftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich, die
a) als Mechanikerin oder Mechaniker, Mechatronikerin oder Mechatroniker, Elektrikerin oder Elektriker oder Elektronikerin oder Elektroniker an Luft-, Wasser- oder Bodenfahrzeugen oder anderem spezifischem Gert, Waffen oder Material der Bundespolizei,
b) als Bchsenmacherin oder Bchsenmacher oder
c) als Schlosserin oder Schlosser oder Tischlerin oder Tischler in Lehrmittelwerksttten
hochwertige Arbeiten verrichten.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. 3)
2. Beschftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich,
die mindestens zu einem Drittel hochwertige Arbeiten verrichten, welche an die Eignung und selbstndige berlegung besondere Anforderungen stellen.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. 4 und 5)
Entgeltgruppe 3
Helferinnen und Helfer sowie Packerinnen und Packer in Versorgungseinrichtungen (Lager fr Waffen, Gert oder Material) oder in Waffen-, Gerte- oder Bekleidungskammern.
Protokollerklrungen
Nr. 1 Besonders hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die neben vielseitigem hochwertigem fachlichen Knnen besondere Umsicht und Zuverlssigkeit erfordern.
Nr. 2 Spezialfahrzeuge sind z. B.:
a) besonders ausgestattete LKW und ihre Anhnger (z. B. schwere Zugmaschinen mit Ladekran, Wechselpritschen-LKW mit berladekran zum Anhnger, Taucherbasisfahrzeuge, Wasserwerfer),
b) Spezialfahrzeuge der technischen Einsatzeinheit (TEE) oder des technischen Einsatzdienstes (TED), z. B. Planierraupen, Baugerte, Mehrzweck-Arbeitsgerte mit vielen Anbaugerten, Dekontaminationsanhnger,
c) Kraftomnibusse mit polizeitypischen Einbauten,
d) Krankenkraftfahrzeuge,
e) gepanzerte oder sondergeschtzte Kraftfahrzeuge (z. B. Sonderwagen, geschtzte Kraftfahrzeuge fr Verwendungen in Krisengebieten),
f) sonstige Spezialfahrzeuge (z. B. Observationskraftfahrzeuge mit verdeckt verbauten Observationsmitteln, Funkpeilfahrzeuge, Messfahrzeuge fr Funk, Wrmebildkraftfahrzeuge).
Nr. 3 Hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die an das berlegungsvermgen und das fachliche Geschick der Beschftigten Anforderungen stellen, die ber das Ma dessen hinausgehen, das von solchen Beschftigten blicherweise verlangt werden kann.
Nr. 4 Das Ttigkeitsmerkmal gilt nur fr krperlich/handwerklich geprgte Ttigkeiten und nur, sofern keine spezielleren Ttigkeitsmerkmale des Teils III einschlgig sind.
Nr. 5 Hochwertige Arbeiten, welche an die Eignung und selbstndige berlegung besondere Anforderungen stellen, sind z. B.:
a) das Einstellen, Instandsetzen oder Prfen komplizierter Einrichtungen an Kraftfahrzeugen wie polizeispezifische Sondereinbauten, verdeckt verbaute Sondereinbauten, Funkanlagen oder Observationstechnik;
b) schwierige Instandsetzungen an Kraft- oder Arbeitsmaschinen einschlielich der Stark- oder Schwachstromanlagen oder von Klteaggregaten, Aufzugsanlagen, Heizungsanlagen oder Klimaanlagen;
c) das Einstellen, Instandsetzen oder Prfen komplizierter Apparate wie Znd-, Licht- oder Anlassmaschinen sowie Kraftstoffeinspritzvorrichtungen an Kraftfahrzeugen;
d) sonstige handwerkliche Arbeiten, die im Allgemeinen nur aufgrund besonderer Erfahrungen geleistet werden knnen, sofern bei der Ausfhrung der Arbeiten an das berlegungsvermgen und fachliche Geschick Anforderungen gestellt werden, die ber das Ma dessen hinausgehen, was von Beschftigten der Entgeltgruppe 5 blicherweise verlangt werden kann.