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Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 in Truppenküchen oder in vergleichbaren Einrichtungen, die fachlich selbständig Küchen vorstehen. 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 in Truppenküchen oder in vergleichbaren Einrichtungen, denen mindestens zwei Köchinnen oder Köche unterstellt sind. Entgeltgruppe 5 Köchinnen und Köche mit abgeschlossener Berufsausbildung als Köchin oder Koch, Fleischerin oder Fleischer, Bäckerin oder Bäcker, Konditorin oder Konditor. Entgeltgruppe 3 Bedienungskräfte in Kasinos oder vergleichbaren Einrichtungen.Blättern: | zurück | Übersicht | weiter |