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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil VI - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums des Innern

3. Beschäftigte im Schießbetrieb der Bundespolizei

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Entgeltgruppe 5

Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.

Entgeltgruppe 3

Schießstandwartinnen und -warte sowie Wartinnen und Warte für Raumschießanlagen.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014