TVöD Bund - Höhergruppierung
Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von
der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.
Seit 01.03.2014 bleibt bei Höhergruppierungen die erreichte
Stufe der Entgelttabelle erhalten. Die bis dahin geltende
Rückstufung und auch die Garantiebeträge entfallen. Die alte
Höhergruppierungstabelle steht zum Vergleich weiter
im Archiv zur Verfügung.
Bei Höhergruppierung wird die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe
auf Null gesetzt. Daraus resultiert ein Nachteil für Beschäftigte,
die kurz vor Erreichen der Wartezeit bis zum Stufenaufstieg
höhergruppiert werden. Ideal sind Höhergruppierungen direkt nach
einem Stufenaufstieg.
Dieses Verfahren führt wie bereits die Vorgängerregelung zu paradoxen
Fällen, in denen leistungsstärkere und folgerichtig früher
höhergruppierte Mitarbeiter ein geringeres Lebenseinkommen erwerben
als leistungsschwächere und damit später höhergruppierte Kollegen mit
ansonsten gleicher ursprünglicher Eingruppierung und Einstufung.
Das Inkrafttreten der Neuregelung zum 01.03.2014 und nicht bereits
zum 01.01.2014 zeitgleich mit dem Inkrattreten der Entgeltordnung TVöD Bund
bewirkt, daß sämtliche Höhergruppierung in Zusammenhang mit der
Einführung der neuen Entgeltordnung noch nach dem
bisherigen und in der Regel
ungünstigeren System durchgeführt werden. Dies gilt auch für Anträge
auf Höhergruppierung in Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung die
nach dem 01.03.2014 gestellt werden, da auch für diese der 01.01.2014
als Stichtag gilt.
Beispiele
E 3 Stufe 2 -> E 4 Stufe 2
E 5 Stufe 4 -> E 6 Stufe 4
E 8 Stufe 6 -> E 9 Stufe 5 (da in der E 9 keine Stufe 6 existiert)