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TVD VKA - Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) betrgt im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbnde VKA ab dem Jahr 2026 einheitlich 85%.

Dies gilt neben den Beschftigen der allgemeinen Entgelttabelle ("E-Tabelle") auch fr Beschftigte der Tabellen P und S.
Fr Beschftige der Besonderen Teile B und K des TVD in den Entgeltgruppen 1 bis 8 gilt davon abweichend eine Jahressonderzahlung von 90%.

Entwicklung der Jahressonderzahlung TVD VKA
bis 2015
2016
2017
2018
2022
ab 2026
E 1 bis E 8
90%
 87,89% 
 82,05% 
 79,51% 
 84,51% 
 85% 
E 9 bis E 12
80%
78,13%
72,52%
70,28%
 85% 
E 13 bis E 15
60%
58,59%
53,43%
51,78%
 85% 
Bemessungsstze der Jahressonderzahlung in Prozent eines Monatsgrundgehalts
Bis 2021 nur Tarifgebiet West

Anspruch und Bemessungsgrundlage

Beschftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhltnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung ( 20, Abs. 1 TVD). Als Bemessungszeitraum wird das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Der Bemessungssatz ist die Entgeltgruppe zum 1. September.

Ausnahme: bei Beschftigten, deren Arbeitsverhltnis zum 1. Oktober oder spter beginnt, tritt an Stelle des o.g. Bemessungszeitraums der erste volle Beschftigungsmonat.

Im Falle von fehlenden Beschftigungszeiten whrend des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 fr jeden Monat ohne Gehalt gekrzt. Diese Krzung findet nicht statt bei Elternzeit oder Beschftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz.

Ab 2026 knnen durch Teilweise Umwandlung der Jahressonderzahlung Teile der Jahressonderzahlung in Freistellungstage eingetauscht werden.

Grundlage:
Einigung in den Tarifverhandlungen fr die Beschftigten des ffentlichen Dienstes von VKA und Kommunen 2025