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TV-L rzte - rzte im Landesdienst

Fr rzte im Geltungsbereich des 41 TV-L die
  • nicht an Universittskliniken in der Patientenversorgung,
  • nicht in Servicebereichen in der Patientenversorgung und
  • nicht im Justizvollzugsdienst
beschftigt sind, siehe

TV-L rzte