Dieser Tarifvertrag gilt für Ärzte einschließlich Zahnärzte, die an einer Universitätsklinik überwiegend
Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen. Er gilt auch für Ärzte, die in ärztlichen Servicebereichen
in der Patientenversorgung eingesetzt sind, sowie im Justizvollzugsdienst in der Patientenversorgung.
Gehaltsrechner
Entgeltstufen
| Entgeltgruppe | Stufe |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Ä 1 | Arzt |
bei Einstellung |
1 Jahr |
2 Jahre |
3 Jahre |
4 Jahre |
5 Jahre |
| Ä 2 | Facharzt |
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3 Jahre |
6 Jahre |
8 Jahre |
10 Jahre |
12 Jahre |
| Ä 3 | Oberarzt |
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3 Jahre |
6 Jahre |
10 Jahre |
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| Ä 4 | stv. Chefarzt |
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3 Jahre |
6 Jahre |
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Die Stufe wird abhängig von der Berufserfahrung innerhalb der selben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber festgesetzt. Die Angabe "3 Jahre" in der Tabelle bedeutet beispielsweise, daß diese Stufe nach insgesamt 3 Jahren in der entsprechenden Funktion erreicht wird.
Zeiten in einer vorhergehenden beruflichen Tätigkeit können für die Zuordnung zur Entgeltstufe angerechnet werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind. (§16 TV-Ärzte)
Wochenarbeitszeit
Die tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt 42 Stunden, ab 01.01.2026 40 Stunden.