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Sonderzahlung der Bundesbeamten und Soldaten

Die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz zum 01.07.2009 in das Grundgehalt integriert.

historische Entwicklung der Sonderzahlung

1964 wurde eine Sonderzuwendung bei der Beamtenbesoldung eingeführt. Diese betrug anfangs ein Drittel eines Monatsgehalts und wurde mit den Dezemberbezügen ausbezahlt, so daß sich die Bezeichnung "Weihnachtsgeld" etablierte. Zuvor gab es bereits ähnliche Zahlungen, die aber weder von der Bezeichnung noch vom Auszahlungszeitpunkt fest waren.

Im Jahr 1971 wurde die Sonderzuwendung auf zwei Drittel eines Monatsgehalts erhöht, im Jahr 1973 auf ein volles Monatsgehalt. Dabei blieb es für 21 Jahre bis 1994. In diesem Jahr wurde die Sonderzuwendung betragsmäßig auf dem Stand des Jahres 1993 eingefroren, so daß sich ihr Anteil bezogen auf ein Monatsgehalt mit jeder Besoldungsanpassung veränderte.

Mit der Förderalismusreform wurde das Urlaubsgeld (bislang 255,65 € = 500 DM) und die Sonderzuwendung schließlich 2004 ganz abgeschafft und durch eine Sonderzahlung ersetzt, die auf 60% eines Monatsgehalts festgesetzt wurde. 2006 wurde die Sonderzahlung auf 30% halbiert, dies allerdings mit einer Befristungsregelung bis 31.12.2010. Danach sollte die Sonderzahlung wieder den Wert von 2004 erreichen.

Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz zum 01.07.2009 wurde nun auch die Sonderzahlung abgeschafft, in dem der bisherige Jahresbetrag gleichmäßig auf 12 Monate aufgeteilt und ins Grundgehalt integriert wurde. Damit hätte sich zum 01.01.2011 nach dem Ende der auf 4 Jahre befristeten Absenkung der Sonderzahlung entsprechen erhöht. Dazu kam es aber nicht, da mit dem Sparpaket der Bundesregierung 2010 die Absenkung um weitere 4 Jahre bis 31.12.2014 verlängert wurde.

Im Dezember 2011 wurde beschlossen, die Absenkung zum 31.12.2011 auslaufen zu lassen, so daß ab 01.01.2012 wieder das 60%-Niveau erreicht wurde. Auch hier erfolgte eine Integration ins monatliche Grundgehalt.