Besoldungsanpassung: +0,6%
Die im Bundessonderzahlungsgesetz vom 28.02.2005 (siehe Archiv 2006) eigentlich bis 31.12.2010 begrenzte Absenkung der Sonderzahlung wird um weitere 4 Jahre verlängert. (siehe Tabelle Gehaltsabsenkung)
Grundlage: BBVAnpG 2010/2011
(Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2010/2011)
Besoldungsanpassung: +2,44%
wegen Integration der wieder auflebenden Sonderzahlung (s.o.)
Grundlage: Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)