Grundlage: Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung vom 29.11.2014
vor dem vollendeten 55. Lebensjahr | 29 Tage |
ab dem vollendeten 55. Lebensjahr | 30 Tage |
Beamte, die bereits im Jahr 2012 einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen
erworben haben, behalten diesen als Bestandsschutz. Dies betrifft die
Jahrgänge 1958 bis 1972.
Der Bestandsschutz gilt insbesondere nicht für Mitarbeiter der
Jahrgänge 1973 und jünger, die nach alter Regelung bereits mit 40 Jahren
den vollen Urlaubsanspruch erworben hätten und nach neuer Regelung
dafür nun bis zum Alter von 55 Jahren warten müssen.
Grundlage: Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung