Grundlage: Vierzehnte Verordnung zur nderung der Erholungsurlaubsverordnung vom 29.11.2014
| vor dem vollendeten 55. Lebensjahr | 29 Tage |
| ab dem vollendeten 55. Lebensjahr | 30 Tage |
Beamte, die bereits im Jahr 2012 einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen
erworben haben, behalten diesen als Bestandsschutz. Dies betrifft die
Jahrgnge 1958 bis 1972.
Der Bestandsschutz gilt insbesondere nicht fr Mitarbeiter der
Jahrgnge 1973 und jnger, die nach alter Regelung bereits mit 40 Jahren
den vollen Urlaubsanspruch erworben htten und nach neuer Regelung
dafr nun bis zum Alter von 55 Jahren warten mssen.
Grundlage: Dreizehnte Verordnung zur nderung der Erholungsurlaubsverordnung
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