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Bundesbeamte - Urlaub

Urlaubsanspruch ab 2014

30 Tage Jahresurlaub für alle Beamten in Vollzeit

Grundlage: Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung vom 29.11.2014

Urlaubsanspruch bis 2013

vor dem vollendeten 55. Lebensjahr29 Tage
ab dem vollendeten 55. Lebensjahr30 Tage

Beamte, die bereits im Jahr 2012 einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen erworben haben, behalten diesen als Bestandsschutz. Dies betrifft die Jahrgänge 1958 bis 1972.
Der Bestandsschutz gilt insbesondere nicht für Mitarbeiter der Jahrgänge 1973 und jünger, die nach alter Regelung bereits mit 40 Jahren den vollen Urlaubsanspruch erworben hätten und nach neuer Regelung dafür nun bis zum Alter von 55 Jahren warten müssen.

Grundlage: Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung