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TV-L - Arbeitszeiten

Durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

Stand 01.01.2024

Land Zeit
Baden-Württemberg 39:30
Bayern 40:00
Berlin 39:24
Brandenburg 40:00
Bremen 39:12
Hamburg 39:00
Mecklenburg-Vorpommern 40:00
Niedersachsen 39:48
Nordrhein-Westfalen 39:50
Rheinland-Pfalz 39:00
Saarland 39:30
Sachsen 40:00
Sachsen-Anhalt 40:00
Schleswig-Holstein 38:42
Thüringen 40:00

Hinweise

  • Für den Landesdienst Hessen gilt der TV-L nicht.
  • Zeitangaben in Stunden und Minuten

weitere Regelungen zu Arbeitszeiten

Eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 38,5 Stunden gilt nach § 6, Abs. 1b des TV-L im Tarifgebiet West für
  • Beschäftigte im Wechselschicht- oder Schichtdienst
  • nicht-ärztliche Beschäftigte an Kliniken und in Krankenhäusern
  • Beschäftigte in Straßen- und Autobahnmeistereien, Kfz-Werkstätten, Theatern, Hafenbetrieben, Schleusen und im Küstenschutz
  • Beschäftigte in Kindertagesstätten in Bremen
  • weitere Beschäftigte abhängig von landesbezirklichen Regelungen

Eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 40:00 Stunden gilt nach § 6, Abs. 1c des TV-L für das gesamte Tarifgebiet Ost

Eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 42:00 Stunden gilt für Ärzte nach § 6, Abs. 1d des TV-L

Berechnungszeitraum

Der Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitszeit wird über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr gebildet. Bei Beschäftigten im Wechselschicht- oder Schichtdienst sowie bei der Durchführung von Sabbatjahren kann auch ein längerer Zeitraum vereinbart werden.