TV-L - Arbeitszeiten
Durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
Stand 01.01.2024
Land | Zeit |
Baden-Württemberg | 39:30 |
Bayern | 40:00 |
Berlin | 39:24 |
Brandenburg | 40:00 |
Bremen | 39:12 |
Hamburg | 39:00 |
Mecklenburg-Vorpommern | 40:00 |
Niedersachsen | 39:48 |
Nordrhein-Westfalen | 39:50 |
Rheinland-Pfalz | 39:00 |
Saarland | 39:30 |
Sachsen | 40:00 |
Sachsen-Anhalt | 40:00 |
Schleswig-Holstein | 38:42 |
Thüringen | 40:00 |
Hinweise
- Für den Landesdienst Hessen gilt der TV-L nicht.
- Zeitangaben in Stunden und Minuten
weitere Regelungen zu Arbeitszeiten
Eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich
38,5 Stunden gilt
nach § 6, Abs. 1b des TV-L im Tarifgebiet West für
- Beschäftigte im Wechselschicht- oder Schichtdienst
- nicht-ärztliche Beschäftigte an Kliniken und in Krankenhäusern
- Beschäftigte in Straßen- und Autobahnmeistereien, Kfz-Werkstätten,
Theatern, Hafenbetrieben, Schleusen und im Küstenschutz
- Beschäftigte in Kindertagesstätten in Bremen
- weitere Beschäftigte abhängig von landesbezirklichen Regelungen
Eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich
40:00 Stunden
gilt nach § 6, Abs. 1c des TV-L für das gesamte Tarifgebiet Ost
Eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich
42:00 Stunden
gilt für Ärzte nach § 6, Abs. 1d des TV-L
Berechnungszeitraum
Der Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitszeit wird über einen Zeitraum von
bis zu einem Jahr gebildet. Bei Beschäftigten im Wechselschicht- oder
Schichtdienst sowie bei der Durchführung von
Sabbatjahren kann
auch ein längerer Zeitraum vereinbart werden.