TV-L Fahrer - Pkw-Fahrer
Pauschalentgelt nach TV-L neu eingestellter Pkw-Fahrer der Länder
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie des Saarlandes
Entgeltgruppen und Stufen
Fahrer von Personenkraftwagen (Pkw) sind in aller Regel in E 4 eingruppiert.
Für die hier dargestellten Pauschalentgelte qualifizieren sich nur Mitarbeiter mit
entsprechenden regelmäßigen Überstunden.
"Persönliche Fahrer" sind die ständigen persönlichen Fahrer der Präsidenten der gesetzgebenden Körperschaften, der Mitglieder der Landesregierungen und der Staatssekretäre (in Baden-Württemberg und im Saarland: der ständigen Vertreter der Mitglieder der Landesregierung)
Grundlagen:
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