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TV-L - Entgeltgruppen

Die Entgeltgruppen des TV-L werden mit 1 bis 15 bzw. E 1 bis E 15 durchnumeriert. Dabei entsprechen die Zahlenwerte ungefähr denen der A-Besoldung der Beamten.

Eingruppierungsbeispiele

E 1 bis E 4Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten
E 1Bote
Küchenhilfe
E 4Justizhelfer
E 5 bis E 8abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechenden Tätigkeiten
E 6Kinderpfleger
Heilerziehungspflegehelfer
Altenpflegehelfer
E 7Ergotherapeut
Heilerziehungspfleger
Logopäde
Physiotherapeut
Altenpfleger
E 9 bis E 12Bachelor oder abgeschlossene Fachhochschulausbildung (Diplom) und entsprechende Tätigkeiten
E 9Diplom-Ingenieure (FH)
E 11Lehrer an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen
Lehrer im Bereich Sekundarstufe I im Seiteneinstieg
E 12Lehrer im Bereich Sekundarstufe II im Seiteneinstieg
E 13 bis E 15wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master)
E 13Diplom-Ingenieure (Univ.)
Lehrer an Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen
Wissenschaftliche Mitarbeiter (Doktoranden) an Universitäten

Vergütungsordnung

Eine Vergütungsordnung zu TVöD-VKA und TV-L existiert noch nicht. Daher wird die Vergütungsordnung des BAT weiter angewendet.
Im Bereich TVöD Bund gilt die neue Entgeltordnung

Überleitung

Die Eingruppierung nach TVöD und TV-L wird gemäß Überleitung von BAT durchgeführt.

Bewährungsaufstieg

Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege sind im TVöD/TV-L nicht mehr vorgesehen.