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TV-L - Höhergruppierung

Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.

Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.

(Formulierung für Mathematiker/Informatiker: Für alle Stufen 2 bis 6 der neuen Entgeltgruppe wird die Differenz dieses Gehalts zum bisherigen Gehalt gebildet. Es wird in die Stufe zugeordnet, für welche die Gehaltsdifferenz minimal, aber nicht negativ ist.)

Garantiebeträge
E 1 bis E 8E 9 bis E 15
01.01.2019-31.10.2025  100,00 € (+312%)  180,00 € (+281%)
01.01.2018-31.12.2018  32,02 € (+2,35%)  64,01 € (+2,35%)
01.01.2017-31.12.2017  31,28 € (+2,0%)  62,54 € (+2,0%)
01.03.2016-31.12.2016  30,67 € (+2,3%)  61,31 € (+2,3%)
01.03.2015-29.02.2016  29,94 € (+2,1%)  59,84 € (+2,1%)
01.01.2014-28.02.2015  29,32 € (+2,95%)  58,61 € (+2,95%)
01.01.2013-31.12.2013  28,48 € (+2,65%)  56,93 € (+2,65%)
01.01.2012-31.12.2012  27,74 € (+1,9%)  55,46 € (+1,9%)
01.04.2011-31.12.2011  27,22 € (+1,5%)  54,43 € (+1,5%)
01.03.2010-31.03.2011  26,82 € (+1,2%)  53,63 € (+1,2%)
01.03.2009-28.02.2010  26,50 € (+3,0%)  52,99 € (+3,0%)
01.01.2008-28.02.2009  25,73 € (+2,9%)  51,45 € (+2,9%)
01.11.2006-31.12.2007  25,00 €  50,00 €

Liegt der Gehaltszuwachs (brutto) dabei unter 180 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 100 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt. Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt (Regelung seit 2019).

Mit der neuen Eingruppierung beginnt nun die Wartezeit ("Erfahrungszeit") bis zur nächsten Stufe von vorne zu laufen. Sobald mit dem nächsten Stufenaufstieg oder einer tariflichen Entgelterhöhung der Garantiebetrag überschritten wird, erlischt dieser.

Zum Start des TV-L betrugen die Garantiebeträge 50 € bzw. 25 €. Sie nahmen an den folgenden Tariferhöhungen teil. Als Ergebnis der Tarifrunde 2019-2021 wurden die Garantiebeträge auf 180 € bzw. 100 € erhöht, allerdings ist nun der individuelle Garantiebetrag auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Höhergruppierung begrenzt. Seit 2019 wurden die Garantiebeträge nicht weiter erhöht.

Höhergruppierungsmatrix TV-L

Die Höhergruppierungsmatrix ist derzeit nicht verfügbar.

Herabsetzung der Entgeltgruppe

Wird ein Beschäftigter in eine niedrigere Entgeltgruppe eingesetzt, wird die Stufe, in die er zuvor eingesetzt war, für die neue, niedrigere Entgeltgruppe beibehalten.

Beispiel

E 10, Stufe 4 -> E 9, Stufe 4