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TV-L - Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung TV-L wurde als Ergebnis der Tarifrunde 2019 auf dem Stand von 2018 eingefroren. Das bedeutet, die Jahressonderzahlung wird mit Tariferhöhungen nicht automatisch mit erhöht. Damit ergibt sich die folgende Tabelle:

Jahressonderzahlung TV-L
allg. Tabelle2018201920202021KR-Tabelle
E 14 bis E 15 35% 33,98% 32,95% 32,53%
E 12 bis E 13 50% 48,54% 47,07% 46,47% KR 16, KR 17
E 9a bis E 11 80% 77,66% 75,31% 74,35% KR 9 bis KR 15
E 5 bis E 8 95% 92,19% 89,40% 88,14% KR 7, KR 8
E 1 bis E 4 91,69% 88,91% 87,43% KR 5, KR 6

Die Jahressonderzahlungen Ost wurde 2019 auf 100% des West-Niveaus erhöht.

Anspruch und Bemessungsgrundlage

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TV-L).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Bei Beschäftigten, die nach dem 31. August eingestellt werden, wird das erste volle Monatsentgelt zu Grund gelegt (§20, Abs. 3).
Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld

Oftmals wird statt der Jahressonderzahlung auch der Begriff Weihnachtsgeld verwendet, da die Auszahlung früher bei BAT-Verträgen Mitte Dezember mit dem Dezember-Gehalt, heute Ende November mit dem November-Gehalt erfolgt.

Ein gesondertes Urlaubsgeld existiert nicht mehr.

Jahressonderzahlung bis 2018

Tarifgebiet
West
Tarifgebiet
Ost
bis 20142015201620172018ab 2019
E 1 bis E 8 95 %71,5 %76,2 %80,9 %85,6 %90,3 %95,0 %
E 9 bis E 11 80 %60 %64 %68 %72 %76 %80 %
E 12 und E 13 50 %45 %46 %47 %48 %49 %50 %
E 14 und E 15(Ü)35 %30 %31 %32 %33 %34 %35 %
 
E 13 Ü, Stufe 2 und 3 50 %45 %46 %47 %48 %49 %50 %
E 13 Ü, Stufe 4 und 5 35 %30 %31 %32 %33 %34 %35 %

Die Werte des Tarifgebietes Ost in der Spalte "ab 2019" sind als Ergebnis der Tarifrunde 2019 nie in Kraft getreten, sondern wurden - gleichlautend mit der Jahressonderzahlung West - auf 91,69%/92,19%/77,66%/48,54%/33,98% abgesenkt.