TV-L - Stufen
Entgeltgruppe | Stufe |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
E 1 |
/ |
|
4 Jahre |
4 Jahre |
4 Jahre |
4 Jahre |
|
E 2 bis E 8, E 2Ü |
|
1 Jahr |
2 Jahre |
3 Jahre |
4 Jahre |
5 Jahre |
|
E 9 klein (E 9k) |
|
1 Jahr |
5 Jahre |
9 Jahre |
5 Jahre |
|
/ |
E 9 bis E 15 |
|
1 Jahr |
2 Jahre |
3 Jahre |
4 Jahre |
5 Jahre |
|
E 15Ü |
|
5 Jahre |
5 Jahre |
5 Jahre |
5 Jahre |
|
/ |
Beispiele zum Ablesen aus der Tabelle:
Die regelmäßige Wartezeit um in der Entgeltgruppe 1 von Stufe 2 (Eingangsstufe) zu Stufe 3 aufzusteigen beträgt 4 Jahre
Die regelmäßige Wartezeit um in der Entgeltgruppe 6 von Stufe 3 zu Stufe 4 aufzusteigen beträgt 3 Jahre
Die regelmäßige Wartezeit um in der Entgeltgruppe 9 klein von Stufe 4 zu Stufe 5 (Endstufe) aufzusteigen beträgt 5 Jahre
Sonderfälle E 2, E 3 und E 9
Gemäß
Anhang zu § 16 TV-L kann in den Entgeltgruppen 2, 3 und 9
bei verschiedenen Überleitungsszenarien vom BAT (dies gilt auch für neu
eingestellte Beschäftigte!) ein verlangsamter Stufenaufstieg sowie eine
Begrenzung des Stufenaufstiegs auf die Stufen 4 oder 5 greifen.
Sonderfall E 13Ü
Einen Sonderfall stellt die Überleitungsgruppe E 13Ü dar, deren Stufe 4
in zwei Stufen 4a und 4b unterteilt wurde.
Zu beachten ist außerdem, daß die Stufenentgelte von E 13Ü anfangs denen
von E 13, später denen von E 14 entsprechen. Damit stellt E 13Ü also eine
Kombination beider Entgeltgruppen dar.
Entgeltgruppe E 13 Ü | Stufe |
2 | 3 | 4a | 4b | 5 | 6 |
Stufenaufstieg |
|
nach 2 Jahren in Stufe 2 |
nach 4 Jahren in Stufe 3 ges.: 6 Jahre |
nach 3 Jahren in Stufe 4a ges.: 9 Jahre |
nach 3 Jahren in Stufe 4b ges.: 12 Jahre |
nach 5 Jahren in Stufe 5 ges.: 17 Jahre |
Entsprechung |
E 13, Stufe 2 |
E 13, Stufe 3 |
E 14, Stufe 3 |
E 14, Stufe 4 |
E 14, Stufe 5 |
E 14, Stufe 6 |
Im Online-Rechner wird die Stufe 4a der E 13Ü nicht abgebildet. Diese
kann als Stufe 4 der E 13 abgelesen werden.
Die Stufe 4b der E 13Ü wird als Stufe 4 dargestellt.
Einstellung
Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet.
Ist eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber
nachweisbar, erfolgt die Einstellung in der Stufe 2.
Bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber können auch weitere Berufszeiten
anerkannt werden.
Arbeitgeberwechsel
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird die in der Vortätigkeit
erreichte Entgeltstufe nicht übernommen. Es kann allerdings die
Berufserfahrung in der Vortätigkeit bis zur Stufe 3 anerkannt werden.
Grundlagen
§16 und §17 TV-L