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TV-L - Stufen

EntgeltgruppeStufe
123456
E 1 / 4 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 4 Jahre
E 2 bis E 8, E 2Ü 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre
E 9 klein (E 9k) 1 Jahr 5 Jahre 9 Jahre 5 Jahre /
E 9 bis E 15 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre
E 15Ü 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre /

Beispiele zum Ablesen aus der Tabelle:
Die regelmäßige Wartezeit um in der Entgeltgruppe 1 von Stufe 2 (Eingangsstufe) zu Stufe 3 aufzusteigen beträgt 4 Jahre
Die regelmäßige Wartezeit um in der Entgeltgruppe 6 von Stufe 3 zu Stufe 4 aufzusteigen beträgt 3 Jahre
Die regelmäßige Wartezeit um in der Entgeltgruppe 9 klein von Stufe 4 zu Stufe 5 (Endstufe) aufzusteigen beträgt 5 Jahre

Sonderfälle E 2, E 3 und E 9

Gemäß Anhang zu § 16 TV-L kann in den Entgeltgruppen 2, 3 und 9 bei verschiedenen Überleitungsszenarien vom BAT (dies gilt auch für neu eingestellte Beschäftigte!) ein verlangsamter Stufenaufstieg sowie eine Begrenzung des Stufenaufstiegs auf die Stufen 4 oder 5 greifen.

Sonderfall E 13Ü

Einen Sonderfall stellt die Überleitungsgruppe E 13Ü dar, deren Stufe 4 in zwei Stufen 4a und 4b unterteilt wurde.
Zu beachten ist außerdem, daß die Stufenentgelte von E 13Ü anfangs denen von E 13, später denen von E 14 entsprechen. Damit stellt E 13Ü also eine Kombination beider Entgeltgruppen dar.

Entgeltgruppe
E 13 Ü
Stufe
234a4b56
Stufenaufstieg   nach 2 Jahren
in Stufe 2
nach 4 Jahren
in Stufe 3
ges.: 6 Jahre
nach 3 Jahren
in Stufe 4a
ges.: 9 Jahre
nach 3 Jahren
in Stufe 4b
ges.: 12 Jahre
nach 5 Jahren
in Stufe 5
ges.: 17 Jahre
Entsprechung E 13, Stufe 2 E 13, Stufe 3 E 14, Stufe 3 E 14, Stufe 4 E 14, Stufe 5 E 14, Stufe 6

Im Online-Rechner wird die Stufe 4a der E 13Ü nicht abgebildet. Diese kann als Stufe 4 der E 13 abgelesen werden.
Die Stufe 4b der E 13Ü wird als Stufe 4 dargestellt.

Einstellung

Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet. Ist eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber nachweisbar, erfolgt die Einstellung in der Stufe 2.

Bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber können auch weitere Berufszeiten anerkannt werden.

Arbeitgeberwechsel

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird die in der Vortätigkeit erreichte Entgeltstufe nicht übernommen. Es kann allerdings die Berufserfahrung in der Vortätigkeit bis zur Stufe 3 anerkannt werden.

Grundlagen

§16 und §17 TV-L