TV-L - Kndigungsfristen
unbefristete Arbeitsverhltnisse
| Beschftigungszeit | Kndigungsfrist |
| weniger als 6 Monate | 2 Wochen zum Monatsende |
| bis zu 1 Jahr | 1 Monat zum Monatsende |
| mehr als 1 Jahr | 6 Wochen zum Quartalsende |
| mindestens 5 Jahre | 3 Monate zum Quartalsende |
| mindestens 8 Jahre | 4 Monate zum Quartalsende |
| mindestens 10 Jahre | 5 Monate zum Quartalsende |
| mindestens 12 Jahre | 6 Monate zum Quartalsende |
- Ein besonderer tariflicher Kndigungsschutz ("Unkndbarkeit") besteht
fr Beschftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben
Arbeitgeber beschftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind.
Im Tarifgebiet Ost gilt diese Regelung ab 01.01.2027.
befristete Arbeitsverhltnisse
| Beschftigungszeit | Kndigungsfrist |
| bis Ablauf der Probezeit | 2 Wochen zum Monatsende |
| mehr als 6 Monate | 4 Wochen zum Monatsende |
| mehr als 1 Jahr | 6 Wochen zum Monatsende |
| mehr als 2 Jahre | 3 Monate zum Quartalsende |
| mehr als 3 Jahre | 4 Monate zum Quartalsende |
- bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhltnissen beim selben
Arbeitgeber werden deren Beschftigungszeiten zusammengezhlt.
- nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kndigung nur zulssig,
wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate betrgt.
- bei befristeten Arbeitsverhltnissen von akademischen Mitarbeitern
oder von Arbeitern gelten u.U. die Kndigungsfristen der unbefristeten
Arbeitsverhltnisse.
Grundlage
34, TV-L (unbefristete Arbeitsverhltnisse)
30, TV-L (befristete Arbeitsverhltnisse)
BAT SR 2y