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TV-L - Kndigungsfristen

unbefristete Arbeitsverhltnisse

BeschftigungszeitKndigungsfrist
weniger als 6 Monate2 Wochen zum Monatsende
bis zu 1 Jahr 1 Monat zum Monatsende
mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Quartalsende
mindestens 5 Jahre3 Monate zum Quartalsende
mindestens 8 Jahre4 Monate zum Quartalsende
mindestens 10 Jahre5 Monate zum Quartalsende
mindestens 12 Jahre6 Monate zum Quartalsende

  • Ein besonderer tariflicher Kndigungsschutz ("Unkndbarkeit") besteht fr Beschftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind.
    Im Tarifgebiet Ost gilt diese Regelung ab 01.01.2027.

befristete Arbeitsverhltnisse

BeschftigungszeitKndigungsfrist
bis Ablauf der Probezeit2 Wochen zum Monatsende
mehr als 6 Monate4 Wochen zum Monatsende
mehr als 1 Jahr6 Wochen zum Monatsende
mehr als 2 Jahre3 Monate zum Quartalsende
mehr als 3 Jahre4 Monate zum Quartalsende

  • bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhltnissen beim selben Arbeitgeber werden deren Beschftigungszeiten zusammengezhlt.
  • nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kndigung nur zulssig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate betrgt.
  • bei befristeten Arbeitsverhltnissen von akademischen Mitarbeitern oder von Arbeitern gelten u.U. die Kndigungsfristen der unbefristeten Arbeitsverhltnisse.

Grundlage

34, TV-L (unbefristete Arbeitsverhltnisse)
30, TV-L (befristete Arbeitsverhltnisse)
BAT SR 2y