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Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 in Arzneimittelausgabestellen, denen mindestens drei Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Entgeltgruppe 5
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mit entsprechender Tätigkeit. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)Entgeltgruppe 3
Beschäftigte in der Tätigkeit von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten.Protokollerklärungen
Nr. 1 Apotheken sind keine Arzneimittelausgabestellen im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals.
Nr. 2 Schwierige Aufgaben sind z. B. Taxieren, Mitwirkung bei der Herstellung von sterilen Lösungen oder sonstigen Arzneimitteln unter Verantwortung einer Apothekerin oder eines Apothekers.
Nr. 3 Den pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten stehen Drogistinnen und Drogisten gleich.
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