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Entgeltgruppe 3
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 2, die nicht nur gelegentlich kassieren.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 2, die Kaltverpflegung zubereiten, Maschinen bedienen oder nicht nur gelegentlich mit schweren körperlichen Arbeiten beschäftigt werden.
Entgeltgruppe 2
Küchenhilfskräfte und Buffethilfskräfte, soweit nicht in Entgeltgruppe 1 eingruppiert.Blättern: | zurück | Übersicht | weiter |