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Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, bei denen die Leitung mit besonderer Verantwortung verbunden ist. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 als Leiterinnen oder Leiter eines Lagers oder Magazins. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit besonders verantwortlichen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)Entgeltgruppe 5
Fachkräfte für Lagerlogistik mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.Entgeltgruppe 4
1. Fachlageristinnen und -lageristen mit abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.
2. Magazinwärterinnen und -wärter. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Entgeltgruppe 3
Helferinnen und Helfer in einem Magazin oder in einem Lager. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)Protokollerklärungen
Nr. 1 Eine besondere Verantwortung liegt z. B. vor bei der Lagerung von besonders wertvollen oder gefährlichen Gütern oder von Gütern, an deren Lagerung und Umgang besondere Anforderungen gestellt werden.
Nr. 2 Magazin ist eine Stelle für die Einnahme und Ausgabe von Werkzeugen oder Materialien bei Instandsetzungs- oder Ausbildungseinrichtungen.
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