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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen

39. Schweißerinnen und Schweißer

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Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 mit Schweißfachmannprüfung und entsprechender Tätigkeit in einem Schweißfachbetrieb.

Entgeltgruppe 7

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 mit Schweißwerkmeisterprüfung und entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte der Entgeltgruppe 4 mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich.

Entgeltgruppe 4

Schweißerinnen und Schweißer mit Schweißberechtigung.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014