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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil III - Ttigkeitsmerkmale fr besondere Beschftigtengruppen

46. Vorlesekräfte für Blinde und besondere Hilfskräfte für sonstige schwerbehinderte Menschen

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Entgeltgruppe 6

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit schwieriger Tätigkeit.

Entgeltgruppe 5

Vorlesekräfte für Blinde und besondere Hilfskräfte für sonstige schwerbehinderte Menschen.

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Tarifvertrag ber die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: nderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014