oeffentlicher-dienst.info

TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen

46. Vorlesekräfte für Blinde und besondere Hilfskräfte für sonstige schwerbehinderte Menschen

Blättern:  zurückÜbersichtweiter

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit schwieriger Tätigkeit.

Entgeltgruppe 5

Vorlesekräfte für Blinde und besondere Hilfskräfte für sonstige schwerbehinderte Menschen.

Blättern:  zurückÜbersichtweiter

Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014