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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen

47. Wächterinnen und Wächter

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Entgeltgruppe 5

Leiterinnen und Leiter einer Wachgruppe, denen mindestens fünf Wachleute ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 3

Beschäftigte der Entgeltgruppe 2 mit Dienstwaffe, Begleithund oder im Freien.

Entgeltgruppe 2

Wächterinnen und Wächter.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014