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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil IV - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

24. Pfarrhelferinnen und -helfer

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Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 mit mindestens einjähriger Erfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 6, die diakonische oder vergleichbare seelsorgliche Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit abgeschlossener mindestens eineinhalbjähriger diakonischer oder theologischer Ausbildung im kirchlichen Bereich. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 5

Pfarrhelferinnen und -helfer.

Protokollerklärungen

Nr. 1 Eine einjährige Erfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 6 wird durch ein Abschlusszertifikat nachgewiesen.

Nr. 2 Die Ausbildung muss entsprechen

a) im evangelischen Zweig der Militärseelsorge einer eineinhalbjährigen diakonischen Ausbildung,

b) im katholischen Zweig der Militärseelsorge dem erfolgreichen Abschluss des Grundkurses „Theologie im Fernkurs“ gemäß Rahmenprüfungsordnung der Katholischen Akademie Domschule Würzburg, jeweils nachgewiesen durch ein Abschlusszertifikat.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014