oeffentlicher-dienst.info
TVöD
   Bund
   Kommunen 
   TVöD-SuE
   TVöD-P
   TVöD-S
   TVöD-E/F/V
   TV-N
   TV-V
   TV-Autobahn
   Tarifrunden
      2023
      2020
      2018
      2016
      2014
      2012
      2010
      2008
      2005
TV-L, TV-H
Beamte
Ärzte
 
Kirchen, Wohlfahrt
Sozialversicherungen
weitere Tarifverträge
 
Stellenanzeigen
Service
 
Forum
Links
Info/Kontakt

Tarifrunde 2014 TVöD

Pressemitteilung vom 11.03.2014

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

(Auszug)
Kurzbewertung der Forderungen

Die Gewerkschaften haben am 11. Februar 2014 ihre Forderungen veröffentlicht. Das Paket umfasst neben den Entgeltforderungen auch Forderungen zu den Auszubildenden, zum Urlaubsanspruch sowie Sonderforderungen für den Nahverkehr und die Krankenhäuser.
Allein die Entgeltforderung hat für die kommunalen Arbeitgeber ein Kostenvolumen von rund sechs Milliarden Euro pro Jahr (ohne Auszubildende, ohne Sonderforderung Nahverkehr).

Entgelt: "100 Euro Sockelbetrag plus 3,5 Prozent"
Durch die Forderung nach einem "Sockelbetrag von 100 Euro" ergeben sich unterschiedlich hohe prozentuale Forderungen - je nach Entgeltgruppe und Stufe. Im Durchschnitt bedeutet die Forderung eine Steigerung von 7,1 Prozent.
Die Entgeltforderung für den öffentlichen Dienst ist höher als die Forderungen, die die selben Gewerkschaften derzeit in Tarifverhandlungen in anderen Bereichen stellen. Ein Sockelbetrag benachteiligt Beschäftigte in den mittleren und oberen Entgeltgruppen und gefährdet Arbeitsplätze in den unteren Entgeltgruppen.

Auszubildende: 100 Euro plus Übernahmegarantie
Das Ausbildungsentgelt und das Entgelt der Praktikanten sollen um einen Festbetrag von 100 Euro erhöht werden. Das wären durchschnittliche Steigerungen um 10,8 Prozent. Hinzu kommt die Forderung, den Urlaubsanspruch für Auszubildende um drei Tage zu erhöhen. Zudem soll die unbefristete Übernahme aller Auszubildenden tarifvertraglich geregelt werden.
Bislang bilden die Kommunen und die kommunalen Unternehmen über ihren eigenen Bedarf aus. Werden die Arbeitgeber zur Übernahme aller Auszubildenden verpflichtet, kann nicht mehr über Bedarf ausgebildet werden.

Urlaubsanspruch: Erneute Neuregelung
Der Urlaubsanspruch soll, nachdem er in der letzten Tarifrunde erst neu geregelt wurde, abermals geändert werden. Künftig soll der Anspruch 30 Urlaubstage für alle Beschäftigten und alle Auszubildenden betragen. Seit 2013 haben Beschäftigte nach dem TVöD einen Urlaubsanspruch von 29 Tage bzw. 30 Tage ab dem vollendeten 55. Lebensjahr. Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 27 Tagen und Auszubildende in der Pflege zusätzlich im zweiten und dritten Ausbildungsjahr im Schichtdienst jeweils einen Tag Zusatzurlaub.
Die erneute Erhöhung des Urlaubsanspruchs wäre mit jährlichen Mehrkosten von rund 138 Millionen Euro verbunden.

Nahverkehr: Sonderforderung nach 70-Euro-Zulage
Die Beschäftigten im Nahverkehr sollen zusätzlich zu dem 100 Euro-Sockelbetrag und der 3,5-Prozent-Steigerung eine "Nahverkehrszulage" von 70 Euro monatlich erhalten. Die Nahverkehrstarifverträge (TV-N) werden auf Landesebene geschlossen und sind deshalb kein unmittelbarer Verhandlungsgegenstand der Tarifrunde. In sechs Bundesländern besteht eine Ankopplung der Entgeltentwicklung des dortigen TV-N an den TVöD (Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen).
Ein Abschluss für den Nahverkehr, der über dem Abschluss für den Träger (die Kommunen) liegt, ist nicht vertretbar. Für überproportionale Anstiege der Lohnkosten haben die Nahverkehrsbetriebe keine finanziellen Ressourcen.
Für die Sonderforderung im Bereich des Nahverkehrs gibt es weder einen Grund noch haben die Nahverkehrsbetriebe finanzielle Ressourcen für zusätzliche Erhöhungen.
Weitere Forderungen:
  • Höherer Nachtzuschlag in Krankenhäusern
  • Sachgrundlose Befristungen tarifvertraglich ausschließen
  • Entgeltordnung (Pauschalzahlung und Verlängerung des Übergangsrechts)
  • Verhandlungen zu leistungsgeminderten Beschäftigten und der Übergangsversorgung der Feuerwehr

Die Folgen eines Sockelbetrages

Die Gewerkschaften fordern einen "Grundbetrag von 100 Euro". Damit soll eine überproportionale Entgeltsteigerung in den unteren Entgeltgruppen erreicht werden.

Die Tarifsteigerungen sind bei einem Sockelbetrag unterschiedlich hoch: "100 Euro und 3,5 Prozent" sind in der EG 1 bis zu 10,2 Prozent mehr, in der EG 15 sind es 5,27 Prozent.

Die unteren Entgeltgruppen verteuern sich überproportional stark. Das sind jene Bereiche, die im direkten Wettbewerb mit privaten Mitbewerbern stehen. Hier entsteht weiterer Kosten- und Privatisierungsdruck auf die öffentlichen Arbeitsplätze. Werden die unteren Lohngruppen weiter verteuert, fördert das die Abwanderung der Arbeitsplätze aus dem öffentlichen Tarif.

In den oberen Entgeltgruppen (Akademiker, Ingenieure, Juristen, IT-Fachkräfte) ist die geforderte Erhöhung unterdurchschnittlich. Hier sinkt gleichzeitig die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft.

  • Wenn die Entgelte in den unteren und mittleren Gehaltsgruppen überproportional angehoben werden, steigt der Druck auf die Kommunen zu Privatisierungen, Outsourcing und Fremdvergabe.
  • Ein Sockelbetrag führt letztlich zum Abbau von öffentlichen Arbeitsplätzen.
  • Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Überproportionale Steigerungen in den unteren Entgelt- gruppen verknappen das Volumen für die restlichen Entgeltgruppen.

Quelle: Pressemappe zur Tarifrunde 2014 der VKA